Beamten-Gewerkschaftschef Fritz Neugebauer hat schon Anfang 2011, kurz nach dem Beschluss des "Sparpakets", Verfassungsklage gegen die darin enthaltene Pensionsreform angekündigt. Sie trat allerdings erst am 1. Jänner 2014 in Kraft: Seither können Beamte mit 40 Dienstjahren nicht mehr mit 60, sondern erst mit 62 Jahren in Pension gehen - und das auch nicht mehr abschlagsfrei.
Mehrere betroffene Beamten haben dagegen Beschwerde beim VfGH eingebracht. Sie beklagen die "abrupte Anhebung" des Antrittsalters um zwei Jahre. Dies sei ein plötzlicher Eingriff in wohlerworbene Rechte und daher unsachlich und verfassungswidrig.
Die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der VfGH mit einem Antrag an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit-initiiert. Nun nimmt der VfGH das unterbrochene Verfahren wieder auf; die Entscheidung, ob die österreichische Regelung verfassungswidrig ist, sollte bis zum Herbst fallen. Zumindest bis dahin ist das Gesetz uneingeschränkt in Kraft; alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet müssen sechs Monate lang gespeichert werden.
Vor den VfGH gebracht haben die österreichische Regelung die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen mit Unterstützung des von den Grünen mitgetragenen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Diese Antragsteller - bzw. ihre Rechtsvertreter - sind zur öffentlichen Verhandlung geladen.
In der Juni-Session - die bis 27. Juni dauert - beraten die Verfassungsrichter außerdem über den neuen Antrag der Landtags-Opposition gegen das Vorarlberger Gemeindewahl-Gesetz. Einen ersten Antrag von FPÖ, Grünen und SPÖ hatte der VfGH aus formalen Gründen zurückgewiesen. Nun versuchen sie es zum zweiten Mal. Denn die Oppositionsparteien halten es für verfassungswidrig, dass für die Wahl zur Gemeindevertretung und die Direktwahl des Bürgermeisters ein gemeinsamer Stimmzettel vorgesehen ist. Sie vermuten dahinter den Versuch, Wähler "zu täuschen und zu verwirren". Denn vielen sei nicht bewusst, dass sie auf einem Stimmzettel zwei Stimmen abgeben können - und würden deshalb eine der beiden Wahlen "vergessen".
(Quelle: salzburg24)