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EU droht Ungarn mit Grundrechtsverfahren

Veröffentlicht: 07. Mai 2013 15:24 Uhr
Ungarn sieht sich erstmals konkret mit einem möglichen EU-Grundrechtsverfahren wegen seiner umstrittenen Verfassungsänderungen konfrontiert. Nach einem Entwurf, über den das Europaparlament noch abstimmen muss, wollen die EU-Parlamentarier verlangen, dass Ungarn die Verfassungsänderungen zurücknimmt, andernfalls drohen die EU-Abgeordneten Budapest mit dem Start eines EU-Verfahrens.

Der Entwurf des für Ungarn zuständigen Parlamentsberichterstatters, des portugiesischen Grünen-Abgeordneten Rui Tavares, enthält eine Reihe von "Empfehlungen" an die ungarische Regierung, darunter auch zur Unabhängigkeit der Justiz, zum Medienpluralismus, zur Achtung der Grundrechte und zur Religionsfreiheit. Ungarn müsse diese "ohne weitere Verzögerung umzusetzen, um die Rechtsstaatlichkeit und ihre Schlüsselanforderungen hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Rahmens, des Systems der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz, sowie wirksame Schutzvorkehrungen für die Grundrechte, einschließlich der Meinungs-, Medien-, und Religionsfreiheit und des Rechts auf Eigentum, vollständig wieder herzustellen", heißt es in der Vorlage.

Budapest wird konkret aufgefordert, "den Vorrang des Grundgesetzes vollständig wieder herzustellen, indem diejenigen Bestimmungen des Grundgesetzes gestrichen werden, die zuvor vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden". Dem Verfassungsgericht sei wieder das Recht einzuräumen, "alle Rechtsvorschriften ohne Ausnahme zu prüfen, um ein Gegengewicht zu den Maßnahmen der Legislative und Exekutive zu schaffen und, durch eine vollständige gerichtliche Nachprüfung, sicherzustellen, dass das Grundgesetz nach wie vor das höchste Gesetz im Lande ist".

An Ungarn wird überdies der Appell gerichtet, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur vorzeitigen Pensionierung von Richtern korrekt umzusetzen, indem diese, wenn sie es wünschten, wieder in ihre früheren Ämter erhoben werden. In Hinblick auf die Medienfreiheit soll Ungarn sicherstellen, dass rechtsverbindliche Verfahren für die Ernennung von Leitern der öffentlichen Medien, Vorständen, Medienräten und Regulierungsbehörden vorhanden seien. Für den Fall, dass Ungarn den Empfehlungen nicht im Rahmen eines festgelegten Zeitplans nachkommt, empfiehlt Tavares, dass das EU-Parlament ein Grundrechtsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einleitet. Ein solches Grundrechtsverfahren kann in letzter Konsequenz zur Aberkennung von Stimmrechten im EU-Ministerrat führen, wurde aber bisher noch nie in der Praxis angewendet.

(Quelle: salzburg24)

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