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Gesetzesbeschwerde in Justizkreisen umstritten

Veröffentlicht: 10. Juni 2013 13:09 Uhr
Die Einführung der Gesetzesbeschwerde ist in Justizkreisen weiter umstritten - auch wenn sie vergangene Woche vom Verfassungsausschuss beschlossen und am Donnerstag im Nationalrat abgesegnet werden soll. Die Rechtsanwälte und die Standesvertretung der Richter wandten sich am Montag strikt gegen einen "Schnellschuss" in einer so wichtigen Materie.

Zudem wurde in Justizkreisen kritisiert, dass die geplante neue Variante keiner Begutachtung unterzogen wurde. Justizministerin Karl hofft, dass die Verfahrensverzögerung so gering wie möglich ausfällt. Denn im Parlament wird noch über Details zur Gesetzesbeschwerde verhandelt, auch, um die Opposition geschlossen an Bord zu bekommen. Im Ausschuss hat nur die FPÖ - die den nun beschlossenen Kompromissvorschlag vorgelegt hat - mit SPÖ und ÖVP gestimmt.

Aber das Gesetz steht jedenfalls auf der Tagesordnung für die Donnerstag-Sitzung des Nationalrates. Dies missfällt dem Präsidenten der Richtervereinigung Werner Zinkl und dem Justiz-Gewerkschaftschef Klaus Schröder ebenso wie dem Rechtsanwälte-Präsidenten Rupert Wolff.

Zinkl und Schröder appellierten am Montag an das Parlament, "diese Verfassungsänderung neu zu planen ... und nicht im Hinblick auf das bevorstehende Ende der Legislaturperiode einen unüberlegten Schnellschuss" zu machen. Sie kritisierten, dass das Begutachtungsverfahren zur jetzt vorliegenden Variante "einem kurzfristigen politischen Scheinerfolg geopfert" worden sei. Und sie warnten, dass auch diese "massive Verfahrensverzögerungen und eine Kostenexplosion für die Bürger" brächte.

Die Anwaltschaft würde es zwar begrüßen, wenn die Möglichkeit für Bürger verbessert wird, gesetzliche Bestimmungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Aber auch ÖRAK-Präsident Wolff meinte, "dass man eine so wichtige Änderung der Rechts- und Verfassungsordnung nicht in Eile durchdrücken darf, nur weil Wahlen vor der Tür stehen".

Die Gesetzesbeschwerde wird es Bürgern (ab 2015) ermöglichen, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie meinen, in einem Straf- oder Zivilverfahren wegen einer verfassungswidrigen Bestimmung verurteilt worden zu sein.

(Quelle: salzburg24)

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