Der VwGH war mit insgesamt rund 6.700 Altfällen ins Jahr 2012 gestartet, rund 5.800 kamen im Laufe des Jahres dazu. Abgeschlossen wurde 2012 mit 5.522 offenen Fällen. Damit habe man die Zahl der Fälle im Berichtsjahr um 20 Prozent reduziert, betont das Höchstgericht. Zum Vergleich: 2008 hatte man noch über 12.000 anhängige Fälle verzeichnet.
Rund ein Drittel der Beschwerden führten zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids. In zehn Fällen wurde beim Verfassungsgerichtshof ein Normverfahren anhängig gemacht, 653 Beschwerden wurden an den VfGH abgetreten. Die durchschnittliche Erledigungsdauer der Beschwerden betrug etwa 19 Monate und lag damit unter dem Rekordwert von 23 Monaten in den Jahren 2010 und 2011.
Die Verwaltungsreform sowie die bisher erfolgten Schritte für ihre Umsetzung werden vom VwGH nach wie vor als "bemerkenswerter Leistungsnachweis des österreichischen politischen Systems" begrüßt. Im Gerichtshof selbst arbeite man seit Jahren an der Vorbereitung und habe deshalb unter anderem "größte Anstrengungen" unternommen, um "die Zahl der offenen Verfahren zu reduzieren und insgesamt die Erledigungsdauer herabzusetzen". Doch die erneute Zuständigkeit in Asylsachen werde wohl "pro Jahr zusätzlich zumindest 4.000 Rechtssachen" mehr bedeuten, verweist man auf frühere Erfahrungen. Dazu kämen einige Materien, die bisher nicht in den Zuständigkeitsbereich fielen, womit man ab 2014 "mit einem Anstieg des Anfalls neuer Rechtssachen pro Jahr von derzeit etwa 5.000 auf jedenfalls 10.000 Fälle zu rechnen" habe.
(Quelle: salzburg24)