In dem am schwersten wiegenden Anklagepunkt "Unterstützung des Feindes" war Manning dagegen freigesprochen worden. Im Vorfeld hatte Richterin Lind bereits festgelegt, dass von der Strafe knapp dreieinhalb Jahre abgezogen werden. Sie begründete dies damit, dass Manning bereits seit Mai 2010 hinter Gittern sitze. Eine Entlassung vor Ablauf der Strafe ist rechtlich möglich. Mannings Verteidiger David Coombs kündigte daher an, Präsident Obama formell um eine Begnadigung seines Klienten zu bitten. "Jetzt ist die Zeit, um Mannings Leid zu beenden", sagte er. Das Weiße Haus kündigte an, die Petition wie alle anderen Petitionen auch zu prüfen.
Coombs hatte Richterin Lind in dem Verfahren um eine milde Strafe gebeten, die Manning ein Leben nach der Haft ermöglichen würde. "Er ist ein junger Mann, er ist ein sehr intelligenter Mann", sagte Coombs. Der Obergefreite habe bei seinem Handeln "gute Absichten" gehabt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Darstellung zurückgewiesen, dass der Soldat ein naiver junger Mann gewesen sei, der lediglich eine Debatte über die Kriege in Afghanistan und im Irak habe anstoßen wollen. Der Geheimnisverrat durch Manning sei "zerstörerisch" gewesen, so Ankläger Joe Morrow, der mindestens 60 Jahre Haft gefordert hatte.
Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte im April 2010 mit der Veröffentlichung von geheimen US-Militärdokumenten weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Wikileaks veröffentlichte damals ein Militärvideo, das zeigt, wie bei einem US-Hubschrauberangriff im Irak rund ein Dutzend Zivilisten getötet werden. Das Video war Wikileaks von Manning zugespielt worden.
Das Urteil gegen Manning wird von Bürgerrechtlern als unverhältnismäßig kritisiert. Sie fürchten, dass es andere Menschen davon abhalten könnte, Informationen über Missstände an die Medien weiterzugeben. Aufgrund des harten Vorgehens gegen Informanten "werden Journalisten in den USA bald immer weniger in der Lage sein, Fehlverhalten von Regierung und Behörden aufzudecken", erklärte Michael Rediske von "Reporter ohne Grenzen".
(Quelle: salzburg24)