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Zum Tode verurteilte Christin im Sudan kommt frei

Veröffentlicht: 01. Juni 2014 06:52 Uhr
Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishag soll in den nächsten Tagen freikommen. Das sagte ein hoher Beamter des Außenministeriums in Khartum. Abdullah al-Azrag erklärte, die sudanesische Regierung habe mit dem Fall nichts zu tun. Das Gesetz erlaube den Bürgern zu glauben, was sie wollten. Die 27-jährige Ishag war wegen angeblicher Abkehr vom Islam verurteilt worden.

Ihr Vater ist Muslim, die Mutter aber eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Ishag war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden. Das Schicksal der Mutter eines 20-monatigen Sohns, die Anfang der Woche im Gefängnis eine kleine Tochter zur Welt gebracht hat, erregte international Aufsehen. Der britische Premierminister David Cameron nannte das Urteil "barbarisch".

Das Al-Hajj-Yussef-Kriminalgericht in Khartum hatte Mariam Jahia Ibrahim Ishag am 15. Mai wegen "Gotteslästerung" und "Glaubensabtrünnigkeit" (Apostasie) zum Tode durch Erhängen verurteilt. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre.

Al-Azrag erklärte, das Urteil werde von einem Berufungsgericht geprüft, das den Richterspruch abändern könne. Der Anwalt der Christin äußerte sich skeptisch, sagte dpa aber, das Berufungsgericht könne den Anklagepunkt Apostasie fallen lassen. Es bleibe dann aber noch die Beschuldigung wegen Ehebruchs, weswegen sie zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nach sudanesischem Scharia-Recht war ihre Ehe mit dem Christen Daniel Wani im Jahr 2012 ungültig.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde Ishag von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen, nachdem ihr muslimischer Vater die Familie in ihrer Kindheit verlassen hatte. Die Anklage des Ehebruchs gegen sie wurde wegen ihrer Ehe mit einem christlichen Südsudanesen erhoben.

In der sudanesischen Auslegung der Scharia, des islamischen Rechts, darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Ishag wurde deshalb zu 100 Peitschenhieben verurteilt.

(Quelle: salzburg24)

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