Die Behörden würden aber erst am Dienstag die Gründe für ihre überraschende Freilassung mitteilen, sagte Mustafa, der sich ebenso wie vier andere Menschenrechtsanwälte ohne Honorar des Falles angenommen hatte. Kurz zuvor hatte er noch gesagt, er wisse nicht, wann das Berufungsgericht sich zu ihrem Fall äußern würde. Die Nachricht von der Freilassung der 27-Jährigen wurde aus Kirchenkreisen begrüßt.
Ishag war am 15. Mai zum Tode durch Erhängen verurteilt worden, weil sie nach sudanesischem Recht durch die Heirat mit einem Christen vom islamischen Glauben abgefallen war. Die junge Frau wurde außerdem wegen der Hochzeit mit dem Christen, einem aus Khartum stammendem US-Bürger, wegen Ehebruchs zu 100 Peitschenhieben verurteilt. Zwölf Tage später brachte sie im Gefängnis in Ketten eine Tochter zur Welt.
Laut der sudanesischen Auslegung des islamischen Rechts der Scharia darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde Ishag aber von ihrer christlichen Mutter im christlich-orthodoxen Glauben erzogen, nachdem ihr muslimischer Vater die Familie während ihrer Kindheit verlassen hatte. Im Sudan gelten Kinder eines muslimischen Vaters jedoch automatisch als Muslime, eine Konversion ist verboten.
EU-Kommission, Europarat und Europaparlament sowie die Repräsentanten der wichtigsten religiösen Gemeinschaften in Europa hatten den Sudan nach dem Gerichtsbeschluss aufgefordert, das "unmenschliche Urteil" aufzuheben. US-Außenminister John Kerry drängte den Sudan, das Gesetz zum Verbot von Konversionen zu ändern. Der britische Premier David Cameron nannte die Behandlung der jungen Frau im Gefängnis "barbarisch".
(Quelle: salzburg24)