Ein Moped hat bis zu 50 ccm Hubraum und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. Fahren darf man damit ab 15 Jahren, die Ausbildung kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden. Die Ausbildung umfasst sechs theoretische und acht praktische Unterrichtseinheiten, davon zwei im öffentlichen Verkehr.
Vergleichen lohnt sich immer!
Die Fahrschulen bieten in der Regel Gesamtpreise inklusive Prüfungsgebühr und Bereitstellung eines Mopeds an. „Die nächstgelegene Fahrschule muss nicht unbedingt die günstigste sein, ein Preisvergleich lohnt sich“, so Obermoser. Die billigste Fahrschule verlangt 189 Euro, die teuerste 260 Euro, das ist immerhin um mehr als ein Drittel mehr (71 Euro oder 37,6 Prozent). Im Durchschnitt der 26 Fahrschulen ergibt das einen Preis von rund 233 Euro. In der Stadt liegt der Durchschnittspreis bei 211 Euro, in den Bezirken bei 244 Euro, das sind rund 16 Prozent mehr.
Details und Tipps zum Mopedführerschein
- Die theoretische Prüfung ist bei allen im Preis inkludiert; sechs Fahrschulen verlangen für eine etwaige Wiederholung 10 bis 20 Euro.
- Zusätzliche Fahreinheiten zum Grundkurs kosten pro Unterrichtseinheit zwischen 33 und 56 Euro. Im Paket gibt es sechs Fahreinheiten auch um 50 bis 98 Euro. Genaues Nachfragen kann sich lohnen! Laut Fahrschulen besteht aber so gut wie kein Bedarf an zusätzlichem praktischen Unterricht, obwohl das Unfallrisiko mit einem Moped laut Kuratorium für Verkehrssicherheit zehn Mal so hoch ist als mit einem Pkw.
- Nach Vergünstigungen fragen: etwa, wenn man das eigene Moped mitbringt, oder die Absicht hat, auch weitere Führerscheine bei der Fahrschule zu machen.
Unübersichtliche Preise in Fahrschulen
„Hier sehen wir beträchtlichen Nachholbedarf“, so Obermoser. 23 der 26 Betriebe hatten zwar einen Preisaushang, aber bei 18 Fahrschulen fehlte die Preisauszeichnung für den Mopedführerschein.“Unseres Erachtens eine klare Verfehlung“, so Obermoser. Auch im Internet fehlt bei gut einem Drittel die Preisauszeichnung. „Das ist besonders ärgerlich“, findet Obermoser, „der Preisvergleich findet heute ja fast ausschließlich über das Internet statt.“ Die AK fordert deshalb, das Preisauszeichnungsgesetz auch auf den Internetauftritt der Betriebe auszuweiten.
(Quelle: salzburg24)





