Fluchtgefahr

Heimischer Ex-Fußballprofi unter Betrugsverdacht in U-Haft

Veröffentlicht: 27. September 2024 14:46 Uhr
In U-Haft sitzt jetzt ein ehemaliger österreichischer Fußballprofi unter Betrugsverdacht wegen Fluchtgefahr. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Opfer mit der Vorgabe lukrativer Investitionen in Kryptowährungen übers Ohr gehauen zu haben.

Ein heimischer Ex-Fußballprofi, der für mehrere Vereine der höchsten Spielklasse tätig war, zwei Mal österreichischer Meister und zu seiner Glanzzeit auch ins Nationalteam einberufen wurde, sitzt seit 18. September in Wien in U-Haft. Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte Freitagmittag entsprechende Informationen der APA. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den Ex-Kicker wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen schweren Betrug.

Karriereende im Vorjahr bei Unterklasse-Verein

Als Haftgrund wurde von der Justiz Fluchtgefahr angenommen, teilte Salzborn mit. Der Ex-Kicker, der im Vorjahr seine aktive Karriere bei einem Unterklasse-Verein beendet hatte, wurde bereits im vergangenen Jänner wegen Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Danach tauchte er allerdings unter und kam den ihm erteilten Auflagen nicht nach. Die Staatsanwaltschaft Wien erließ schließlich einen Haftbefehl, der Mann wurde Ende Juli in Deutschland festgenommen und in weiterer Folge an Österreich ausgeliefert. Jetzt sitzt er in einer Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Schaden im höheren sechsstelligen Bereich

Der ehemalige Fußballer soll seit dem Vorjahr Opfer in Wien und in Niederösterreich, die er zumindest teilweise aus seiner Tätigkeit als Profisportler kannte, mit der Vorgabe lukrativer Investitionen in Kryptowährungen übers Ohr gehauen haben. Der angerichtete Schaden dürfte im höheren sechsstelligen Euro-Bereich liegen.

Neben den Anlage-Betrügereien soll sich der Ex-Fußballer auch Darlehen für den angeblichen Ankauf von Luxusuhren Geld ausgeborgt, das Geld aber nicht zurückbezahlt haben. Stattdessen soll er seine Gläubiger mit unterschiedlichen Ausreden vertröstet haben. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

(Quelle: apa)

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