In Fitnessstudios sind auch weiterhin keine Zugangsbeschränkungen vorgesehen.
Zehn-Personen-Regel gilt nicht für Fitnessstudios
Es dürfen mehr als zehn Personen gleichzeitig hinein, außer sie besuchen einen von einem Trainer geführten Kurs. In diesen Fällen ist das für Veranstaltungen vorgesehene Zehn-Personen-Limit zu beachten. Diese Beschränkung in geschlossenen Räumen gilt grundsätzlich pro Trainingsgruppe, sofern eine Durchmischung der einzelnen Trainingsgruppen ausgeschlossen ist. Es können sich also in einer großen Halle mehrere Trainingsgruppen mit jeweils höchstens zehn Teilnehmenden aufhalten - die Trainer nicht mitgerechnet.
Auch Mannschaftssport weiterhin erlaubt
Bei Mannschaftssportarten ist die Zehn-Personen-Regelung insofern außer Kraft, als darüber hinaus die für die jeweilige Sportart erforderliche Anzahl von Spieler sowie zusätzlich benötigte Personen - Trainer, Schieds- und Linienrichter sowie Ersatzspieler - erlaubt sind. Bei Yoga-Kursen und privaten Sporteinheiten - etwa Tanzkurse - sind zusätzlich zu zehn Teilnehmern die benötigten Trainer gestattet. Wenn es zur Anleitung zwingend mehr als eines Übungsleiters bedarf, ist das zulässig.
(Quelle: apa)