AK gibt Tipps

Kika/Leiner-Pleite: Bis zu 20.000 Anzahlungen – aber wer bekommt das Geld zurück?

Nicht alle, die eine Anzahlung für Küchen oder Ähnliches bei Kika/Leiner leisteten, bekommen das Geld auch zurück.
Veröffentlicht: 12. Dezember 2024 14:17 Uhr
Bekommen Kika/Leiner-Kund:innen ihre gesamten Anzahlungen zurück? Nicht alle, das ist schon jetzt klar. Der Masseverwalter will sich aber nicht öffentlich zu den Kunden-Anzahlungen äußern.

Der Masseverwalter der insolventen Möbelkette Kika/Leiner, Volker Leitner, will sich öffentlich nicht zu den Kunden-Anzahlungen äußern, weil es sich bei Insolvenzverfahren um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Leitner hat kürzlich in einem Brief alle betroffenen Kunden über die weitere Vorgehensweise informiert. Laut Medienberichten geht es um 10.000 bis 20.000 Anzahlungen, etwa für Küchen oder Sofas.

Kolportiert entfallen ein Drittel der Anzahlungen auf den "kikaLeiner Schotter-Schutz". Die Kundengelder kamen auf ein sogenanntes Anderkonto und werden erst nach Warenlieferung für das Unternehmen frei. Diese Kunden werden "mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Geld zurückbekommen", hieß es aus gut informierten Kreisen zur APA. Bei Anzahlungen, wo die Möbel relativ schnell ausgeliefert werden können, werde der Kika/Leiner-Insolvenzverwalter auch in den Kaufvertrag einsteigen.

Bei länger dauernden Bestellungen soll es offenbar keine Möbelauslieferung mehr geben. Betroffene Kunden können ihre Anzahlung nur mehr als Forderung im Konkursverfahren beim Landesgericht St. Pölten anmelden oder einen "Chargeback" bei der Bank versuchen. "Wenn der Masseverwalter sagt, die Erfüllung des Vertrages ist von meiner Seite nicht mehr möglich, dann kann er vom Vertrag zurücktreten", sagte Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform dem "Kurier" (Donnerstagsausgabe). "Er darf in den Vertrag nicht eintreten, weil er wahrscheinlich neue Verbindlichkeiten verursachen würde", so Weinhofer.

Rückzahlungen nur bei Anzahlung mit Kredit- oder Debitkarte 

Voraussetzung für eine mögliche Rückbuchung der Anzahlung ist, dass diese mit Kreditkarte oder Debitkarte geleistet wurde. Dann kann der Kunde bei seiner Bank über eine sogenannte Umsatzreklamation ein "Chargeback"-Verfahren einleiten. Die Frist dafür beträgt in der Regel 120 Tage ab Bestell- bzw. geplantem Lieferdatum. Die Arbeiterkammer (AK) rät, die Formulare der Banken zu nützen. "Chargeback" sei eine Vereinbarung zwischen den Kreditkartenunternehmen und den Händlerbanken, erklärte AK-Finanzexperte Christian Prantner kürzlich auf APA-Anfrage. Er stuft "Chargeback" daher als Kulanzleistung, die von der Kreditkartenfirma gewährt wird, ein.

(Quelle: apa)

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