Fragen und Antworten

Wie ihr Geld aus der Kika/Leiner-Anzahlung zurückbekommt

Der Konkurs von Kika/Leiner betrifft nun auch zahlreiche Kundinnen und Kunden.
Veröffentlicht: 08. Dezember 2024 09:36 Uhr
Die Kika/Leiner-Insolvenz trifft viele Menschen in Österreich mit voller Härte. Jene Kundinnen und Kunden, die Anzahlungen mit Kreditkarte oder Debitkarte geleistet haben, können auf die "Chargeback"-Funktion hoffen und ihr Geld zurückerhalten. Wie es grundsätzlich mit Verträgen und Anzahlungen weitergeht, entscheidet sich am Montag.

Kund:innen, die vom Konkurs der Möbelkette Kika/Leiner betroffen sind, haben die Chance, ihre Anzahlung zurückzuholen. Voraussetzung ist, dass diese mit Kreditkarte oder Debitkarte geleistet wurde. Dann kann bei der Bank über eine sogenannte Umsatzreklamation ein "Chargeback"-Verfahren eingeleitet werden. Die Frist dafür beträgt in der Regel 120 Tage ab Bestell- bzw. geplantem Lieferdatum. Die Arbeiterkammer (AK) rät, die Formulare der Banken zu nützen.

Was ist "Chargeback"?

"Chargeback" ist bei Österreichs Banken gängige Praxis und bei allen Kreditkarten und Debitkarten, etwa von MasterCard oder Visa, Standard. Zuletzt sind bei der Insolvenz des Reiseanbieters FTI Zahlungen für Mietwagen- oder Hotelbuchungen, die nicht als Pauschalreise versichert waren, auf diese Weise rückgebucht worden, wie die APA bei einer großen heimischen Bank in Erfahrung brachte.

Das "Chargeback"-Verfahren dient vor allem als Schutz bei betrügerischen Abbuchungen oder wenn ein Betrag doppelt abgebucht wurde. Sie greift aber auch, wenn eine bestellte Ware nicht geliefert oder eine Dienstleistung nicht erbracht wird. Das gilt auch dann, wenn der Grund für die Nichterfüllung des Vertrags eine Insolvenz ist.

Banken prüfen Fälle

Verbraucherinnen und Verbraucher können so vermeiden, Gläubiger in einem Insolvenzverfahren zu werden. Die Forderung entsteht durch die Rückbelastung dann bei jener Bank, die die Kartenzahlungen im Auftrag des Unternehmens als Zahlungsempfänger abwickelt.

Bank und Kartenherausgeber prüfen bei einer Umsatzreklamation, ob diese zurecht besteht. Das heißt, jeder Fall muss einzeln geprüft werden und die Rückzahlung kann deshalb nicht garantiert werden, wie es von Bankenexperten zur APA hieß.

Kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung

Auch die AK verweist darauf, dass es keinen Rechtsanspruch gibt. "Chargeback" sei eine Vereinbarung zwischen den Kreditkartenunternehmen und den Händlerbanken, erklärte AK-Finanzexperte Christian Prantner auf APA-Anfrage. Er stuft "Chargeback" daher als Kulanzleistung, die von der Kreditkartenfirma gewährt wird, ein. "Unsere Empfehlung: der Weg, Ansprüche über Chargeback zurückzuholen, sollte zumindest probiert werden", so Prantner.

Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weist auf seiner Webseite auf die Möglichkeit des "Chargebacks" hin. Er empfiehlt, hartnäckig zu bleiben, da nicht alle Banken ihre Kund:innen bei der Rückholaktion gleich gut unterstützen würden. Der VKI betont zudem, dass die Entscheidung, ob ein "Chargeback" bewilligt wird, nicht bei der Bank, sondern bei der Kreditkartenfirma liege.

Vom Möbelgiganten zum Konkurs – Die Chronik des Niedergangs von Kika/Leiner

Kika/Leiner, einst einer der größten Möbelhändler Österreichs, schließt am heutigen Mittwoch auch seine letzten Filialen. Die Geschichte von Kika/Leiner ist eine Chronik des Aufstiegs und Falls …

Voraussetzung für "Chargeback" ist ein Nachweis, dass die Ware tatsächlich nicht geliefert wird, also entweder das Lieferdatum verstrichen ist oder es ein Schreiben seitens des Masseverwalters gibt, dass der Kaufvertrag nicht mehr erfüllt wird.

Masseverwalter informiert über Anzahlungen

Wie es auf kika.at und leiner.at heißt, werden alle betroffenen Kundinnen und Kunden am Montag, den 9. Dezember, über das Schicksal ihrer Verträge und Anzahlungen informiert.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

03.11.2025
Antrag vor besonderer Kulisse

Rapper RAF Camora ist verlobt

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken