Zwei Standorte in Salzburg

Gutschein, Anzahlung, Lieferung: Das sollten Kika/Leiner-Kund:innen wissen

Veröffentlicht: 19. November 2024 11:09 Uhr
Viele offene Fragen gibt es nach der zweiten Insolvenz der Möbelkette Kika/Leiner mit zwei Standorten in Salzburg. Hunderte Kundinnen und Kunden haben sich in den vergangenen Tagen beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer gemeldet. Wie es jetzt mit Gutscheinen, Anzahlungen und Lieferungen weitergeht, lest ihr hier.

Die Möbelkette Kika/Leiner ist erneut insolvent. Nach der Pleite im Sommer 2023 wurde über das Unternehmen vergangene Woche ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Von der Insolvenz sind in ganz Österreich rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Bis spätestens Mitte Jänner soll feststehen, ob eine weitere Sanierung Aussicht auf Erfolg hat. Doch nicht nur das Personal bleibt mit Ungewissheit zurück, sondern auch viele Kundinnen und Kunden. Mit dem Leiner in der Alpenstraße in der Landeshauptstadt und dem Kika in Eugendorf (Flachgau) gibt es zwei Filialen in Salzburg.

In der Konsumentenschutz-Abteilung bei der Salzburger Arbeiterkammer (AK) laufen aktuell die Telefone heiß. Hunderte Anfragen seien in den vergangenen Tagen eingegangen, schildert Bettina Pichler im SALZBURG24-Gespräch am Dienstag. „Am Montag letzte Woche wurden noch Verträge für Küchen geschlossen, die erst im Juli geliefert werden.“ 80 Prozent der Anliegen würden bestehende Verträge und Anzahlungen betreffen, bei rund 15 Prozent handle es sich um Fragen wegen Gutscheinen, schätzt die Expertin.

Quote üblicherweise zwischen 10 und 20 Prozent

Nach einem Wirrwarr vergangene Woche steht seit gestern fest, dass seit der Insolvenzeröffnung keine Gutscheine mehr angenommen werden. Kundinnen und Kunden bleiben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie melden die Gutscheine im Insolvenzverfahren beim Masseverwalter als Forderung an oder sie schauen durch die Finger. Zu bedenken gilt allerdings, dass die Anmeldung 25 Euro kostet. Und erstattet wird auch dann nicht der gesamte Betrag, sondern nur die Quote. Diese liegt bei Insolvenzen ohne Eigenverwaltung üblicherweise bei zehn bis maximal 20 Prozent, weiß Pichler. Wie hoch die Quote in diesem Fall sein wird, hat der Masseverwalter noch nicht entschieden.

Geht man von einem Gutscheinwert von 100 Euro und einer Quote von 20 Prozent aus, bekommt man also 20 Euro zurück, muss aber 25 Euro bezahlen. „Wir haben aber viele Konsumenten und Konsumentinnen, die zum Beispiel Küchen angezahlt haben oder Gutscheine von vorigen Käufen, bei denen es um wesentlich größere Werte geht. Das muss man sich durchrechnen, ob es sich auszahlt“, sagt die Konsumentenschützerin.

Gutscheine im Wert von bis zu 17.000 Euro

„Wir haben Gutscheine, bei denen es um 50 oder 100 Euro geht, aber auch Fälle mit 17.000 Euro.“ Solch hohe Summen seien eher unüblich, sagt die Expertin. „Ich gehe davon aus, dass derjenige vielleicht Geburtstag hatte und eine größere Anschaffung machen wollte und dafür als Geschenk Gutscheine gekauft worden sind.“ Der durchschnittliche Gutscheinwert liege zwischen 100 und 500 Euro.

Verträge bleiben vorerst aufrecht

Ob alle offenen Aufträge erfüllt werden, liegt ebenfalls beim Masseverwalter. Zunächst würden bereits abgeschlossene Verträge jedenfalls aufrecht bleiben, da oft auch schon Lieferanten beauftragt worden seien, führt Pichler aus. Ob das auch so bleibt oder ob der Verwalter zurücktritt, dürfte sich frühestens in drei Wochen entscheiden. „Wenn er zurücktritt, weil zum Beispiel nicht mehr geliefert werden kann, kann man die Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Auch dann bekommt man aber nur die angestrebte Quote zurück. Wenn man jetzt schon eine Anzahlung von 2.000 Euro geleistet hat, bekommt man nur noch 400 Euro heraus.“

Mängelbehebung wohl auf eigene Kosten

Auch wenn die bestellte Ware geliefert wird, verliert man die Gewährleistungsansprüche, merkt die Konsumentenschützerin an. Bei beweglichen Gegenständen wie Möbeln liegt die Gewährleistungsfrist bei zwei Jahren. Pichler geht davon aus, dass auch aktuelle Gewährleistungsfälle vermutlich nicht mehr bearbeitet werden. „Wenn ich jetzt Arbeitsleistungen von Mitarbeitern aufwende, wird die Masse um diese ‚Löhne‘ geschmälert. Deshalb können auch keine Gutscheine mehr eingelöst werden, weil dadurch kein Geld mehr hereinkommt, sondern nur noch Ware hinausgeht.“ Mängelbehebung muss also wahrscheinlich auf eigene Kosten erfolgen.

Das operative Geschäft der Möbelkette läuft bislang weiter wie gehabt. Denn das Ziel ist, dass Geld in die Insolvenzmasse hineinkommt. Das passiert nur, wenn Ware auch ausgeliefert und die Restzahlungen zu bereits erfolgten Anzahlungen hereingeholt werden. Pichler zeigt sich vorsichtig optimistisch, dass das auch in den meisten Fällen passiert. Besonders bei längeren Lieferzeiten bestehe die Gefahr, dass Lieferanten abspringen.

Selbstabholung statt Lieferung als Option

Ist die Lieferung von bestellter Ware ausständig, könnten Kundinnen und Kunden versuchen, diese selbst abzuholen. „Es hat schon funktioniert, dass Konsumenten und Konsumentinnen gefragt haben, ob sie die Ware, die schon in den Lagern liegt, selbst abholen können. Man sollte also schauen, dass man nimmt, was man kriegen kann“, empfiehlt die AK-Beraterin.

Forderungen gegen Kika/Leiner bis Jänner anmelden

Sind Verträge offen oder Liefertermine verstreichen, rät Pichler dazu, sich beim Unternehmen zu melden und „lästig“ zu bleiben. Zusätzlich können sich Betroffene – falls unbedingt nötig – beim Masseverwalter erkundigen. Ist eine Selbstabholung nicht möglich und wird auch keine Lieferung in Aussicht gestellt, sollte man die Frist vom 10. Jänner 2025 im Hinterkopf haben. Das ist der letzte Tag, an dem offene Forderungen beim Insolvenzgericht angemeldet werden können.

(Quelle: salzburg24)

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