2-G-Regel

Oberösterreich verschärft Corona-Maßnahmen

Auch Oberösterreich verschärft die Corona-Maßnahmen und führt die2-G-Regel für Nachtgastro und Großveranstaltungen ein. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 29. Oktober 2021 17:00 Uhr
Nach der Steiermark und Tirol verschärft nun auch Oberösterreich die Corona-Vorschriften für Ungeimpfte: Ab 8. November gilt für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen die 2-G-Regel. In Gmunden kommen zudem Ausreisekontrollen.

Sollte der Bund seine eigenen Maßnahmen vorziehen, werde man die oberösterreichischen Maßnahmen selbstverständlich anpassen, hieß es in einer Aussendung Freitagnachmittag.

Stelzer: "Wollen Spitalskapazitäten nicht überlasten"

"Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität", betonten LH Thomas Stelzer und LHStv. Christine Haberlander (beide ÖVP). "Wir wollen dazu beitragen, die Spitalskapazitäten nicht zu überlasten und einen Lockdown zu verhindern." Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen seien notwendig und sollen die Ausgangssituation über den Winter verbessern.

Ausreisekontrollen in Gmunden ab Samstag

Angesichts der steigenden Infektionszahlen werden auch im Bezirk Gmunden - nach Braunau und Freistadt als drittem Bezirk in Oberösterreich - Ausreisekontrollen notwendig. Sie starten am Samstag um 0.00 Uhr. Damit ist für das Verlassen des Bezirks ein gültiger 3G-Nachweis erforderlich, informierte das Land am Nachmittag.

Polizei und Bundesheer kontrollieren

Polizei und Bundesheer werden die Kontrollen durchführen. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Falls erforderlich, werde das Land zusätzliche Testkapazitäten einrichten, hieß es in einer Aussendung. Die Testmöglichkeiten sind unter www.land-oberoesterreich.gv.at abrufbar.

Keinen Test vorlegen müssen Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gibt es für Kinder unter zwölf Jahren, Schüler am Weg in die Schule oder zu Betreuungseinrichtungen. Ebenfalls nicht umfasst sind Wege zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs.

Verstärkte Kontrollen zu Halloween

Das Land Oberösterreich kündigte zudem verstärkte Kontrollen zu Halloween an. Die Polizei werde Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie und bei Veranstaltungen durchführen. Kinder, die von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu sammeln, würden selbstverständlich nicht kontrolliert. Bereits seit heute, Freitag, herrscht in Oberösterreich eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht. Sie gilt im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen, in denen keine 3-G-Regel gilt - wie etwa in Museen und Bibliotheken. In Kinos oder Theatern sowie bei körpernahen Dienstleistern besteht aber keine Maskenpflicht, hier muss man einen 3-G-Nachweis herzeigen.

Impf-Appell an Bevölkerung

Der Krisenstab appellierte zudem noch einmal an die Bevölkerung, "das umfassende, niederschwellige und kostenlose Impfangebot in Oberösterreich wahrzunehmen. Man kann sich bei rund 900 Arztpraxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, an öffentlichen Impfstraßen sowie zahlreichen Pop-Up-Impfstationen im ganzen Land impfen lassen." Alle Impfangebote des Landes finden sich auf www.ooe-impft.at.

(Quelle: apa)

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