Die Polizei warnt im Vorfeld von Halloween am Freitag vor Streichen, die strafbar sind. Gleichzeitig ergeht ein Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder entsprechend aufzuklären. Das Bewerfen von Fassaden oder Autos mit Eiern bzw. das Beschmieren von Hauswänden oder Fahrzeugen sind Straftaten.
Halloween-Streiche oft gar nicht so harmlos
Damit es nicht "Saures" gibt, mahnt die Polizei zu Vorsicht. Nicht jeder für Kinder und Jugendliche "harmlos" wirkende Streich befinde sich im Rahmen der Gesetze. Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Zerstörungen von Briefkästen oder Mülltonnen sowie Diebstähle oder gar das Bedrohen von Menschen, die keine Süßigkeiten herausgeben wollen, stellten Straftatbestände dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht würden. Die Polizei werde zu Halloween "verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten".
Strafen auch für Kinder unter 14 Jahren möglich
Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden könnten, hätten Geschädigte die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, wie z. B. die Reinigung der Hausfassade oder Erneuerung der Mülltonnen, geltend zu machen, verwies die Polizei auf rechtliche Konsequenzen. Weiters werde die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, "die auch dazu befugt ist, Erziehungsmaßnahmen zu setzen". Ein Beispiel sei die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Unter 16 ist es nicht erlaubt, Alkohol zu trinken, zu kaufen oder zu besitzen, danach und bis 18 dürfen Getränke keinen gebrannten Alkohol enthalten. Auch wenn es eine Ausweispflicht für österreichische Staatsbürger nicht gibt, muss man als junger Mensch im Zweifelsfall das Alter nachweisen können, so die Polizei. Unter 18 ist auch das Rauchen, Besitzen und Konsumieren von Tabakwaren nicht erlaubt.
Warum Maskierungen nicht verboten sind
"Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten." Die Polizei verweist diesbezüglich auf "Traditionspflege bzw. Brauchtumsveranstaltung".
Mit einem Umsatz von 90 Millionen Euro rechnet der Handel in Österreich heuer zu Halloween. Besonders ausgabefreudig zeigen sich die Menschen in Salzburg und Oberösterreich, wo durchschnittlich 89 Euro pro Person anlässlich des Gruselfests am 31. Oktober ausgegeben werden.
(Quelle: apa)







