ÖVP-Klubobmann August Wöginger droht in der Amtsmissbrauchs-Causa weiter Ungemach. Die Oberstaatsanwaltschaft (OstA) Wien hat der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Weisung erteilt, Beschwerde gegen die verhängte Diversion einzulegen. Das bestätigte die OStA am Donnerstag. Die Voraussetzungen für eine Beendigung des Strafverfahrens durch eine Diversion würden nicht vorliegen. Auch generalpräventive Aspekte würden dagegen sprechen, so die Begründung.
Die Verwirklichung eines Tatbestands mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe signalisiere "ein hohes Maß an krimineller Energie sowie einen erheblichen sozialen Störwert und damit einen gesteigerten Unrechtsgehalt", erklärte die Oberstaatsanwaltschaft in einer Aussendung. Zudem erreiche Handlungs- und Gesinnungsunwert bei allen drei Angeklagten "insgesamt ein Ausmaß, das als auffallend und ungewöhnlich zu beurteilen" sei, "sodass insgesamt von schwerer Schuld auszugehen ist". Das Verhalten der Angeklagten habe zudem das Vertrauen in staatliche Institutionen und in das Handeln der Organe erschüttert, weshalb auch generalpräventive Aspekte gegen ein diversionelles Vorgehen sprechen würden.
ÖVP steht weiter hinter Klubobmann
Die ÖVP erklärte am Donnerstag in einer Stellungnahme, sie nehme den Instanzenzug zur Kenntnis. Am Ball sei nun das Oberlandesgericht Linz. Dieses muss über die Beschwerde entscheiden. "Wir gehen davon aus, dass die Diversion bestätigt wird", zeigte man sich zuversichtlich. "Unverändert stehen wir geschlossen hinter August Wöginger", betonte die Kanzlerpartei.
Die WKStA hatte bei der Hauptverhandlung von einem "absoluten Grenzfall" für den Anwendungsbereich einer Diversion gesprochen, dieser aber schließlich zugestimmt. Geeinigt hatte man sich darauf, dass Wöginger eine Geldbuße von 44.000 Euro und die zwei Mitangeklagten 22.000 Euro bzw. 17.000 Euro bezahlen.
In der "Postenschacher"-Causa geht es um die Besetzung eines Vorstandsposten im Finanzamt für Braunau, Ried und Schärding im Jahr 2017. Wöginger, damals bereits Abgeordneter im Nationalrat, intervenierte im Vorfeld beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund. Dieser erhielt den Posten, während eine besser qualifizierte Mitbewerberin nicht zum Zug kam. Die Beamten wiederum sollen den Kandidaten in der Begutachtungskommission aus parteipolitischen Erwägungen an die erste Stelle gereiht haben.
(Quelle: apa)




