Kontinuierlicher Anstieg

850 Betretungsverbote in Salzburg im Vorjahr ausgesprochen

Veröffentlicht: 28. Februar 2024 06:48 Uhr
850 Betretungsverbote sind im Vorjahr in Salzburg ausgesprochen worden. Die Zahl der Wegweisungen ist in ganz Österreich seit dem Jahr 2020 kontinuierlich gestiegen, wie aus dem Gewaltschutzbericht des Bundeskriminalamts hervorgeht.
SALZBURG24 (KAT)

In Salzburg wurden im Vorjahr 850 Betretungsverbote ausgesprochen. Die Bundesländer Vorarlberg und das Burgenland liegen mit 503 bzw. 456 Maßnahmen dahinter. Trauriger Spitzenreiter in absoluten Zahlen ist Wien (4.272), gefolgt von Niederösterreich mit 2.784 Betretungsverboten, Oberösterreich (2.656), der Steiermark (1.715), Tirol (946) und Kärnten (933). In ganz Österreich waren es im vergangenen Jahr 15.115 Betretungs- und Annäherungsverbote. Diese Zahlen gab das Bundeskriminalamt auf APA-Anfrage bekannt. Je nach Bundesland und pro 1.000 Einwohner:innen sieht die Reihung etwas anders aus als bei den absoluten Zahlen. Wien liegt mit 2,2 Betretungsverboten pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aber auch hier im Österreich-Vergleich ganz vorne.

1,5 Wegweisungen pro 1.000 Einwohner:innen in Salzburg

Die weiteren Zahlen je Bundesland bewegen sich zwischen 1,2 und 1,7 Betretungsverboten pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dabei bilden Vorarlberg und Tirol die Schlusslichter in der Statistik mit jeweils einem Wert von 1,2. Davor liegen die Steiermark (1,4), Salzburg (1,5), das Burgenland (1,5), Kärnten (1,6), Niederösterreich (1,6) und Oberösterreich mit 1,7 Betretungsverboten pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Zahlen steigen seit 2020

Seit dem Jahr 2020 ist die Zahl der Betretungs- und Annäherungsverbote in Österreich stetig angestiegen: So weist der Gewaltschutzbericht des Bundeskriminalamts für das erste Corona-Jahr 11.652 Maßnahmen aus, 2021 stieg die Zahl demzufolge auf 13.690 an, bis hin zu 14.643 Wegweisungen 2022.

Zudem wurde erneut darauf verwiesen, dass sich die Fallkonferenzen seit 2020 beinahe verzehnfacht hätten. Des Weiteren wurde betont, dass mit 2021 verpflichtende mindestsechsstündige Gewalttrainings für Gefährder und ein Jahr später 2022 obligate Waffenverbote für Gefährder eingeführt wurden. Zudem seien in der Vergangenheit Polizistinnen und Polizisten laufend sensibilisiert und die Anzahl an Präventionsbeamten erhöht worden.

Was ist ein Betretungsverbot?

Die Polizei kann eine Wohnung, in der eine gefährdete Person wohnt, mit einem Betretungsverbot belegen. Inbegriffen ist auch ein Umkreis von 100 Metern. Die Maßnahme richtet sich gegen einen potenziellen Gefährder bzw. eine mögliche Gefährderin. Damit verbunden ist ein Annäherungsverbot an die gefährdete Person auf 100 Meter. Seit 1. Jänner 2022 gilt mit dem Ausspruch ein vorläufiges Waffenverbot. Voraussetzung für eine Wegweisung und ein Betretungs- und Annäherungsverbot ist die Annahme, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Opfer-Notruf: 0800 112 112, Polizei-Notruf: 133

(Quelle: salzburg24)

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