"Bruchlandung"

AK-Klage gegen Wizz Air: Betroffene bekommen Check-In-Gebühr zurück

Veröffentlicht: 17. Februar 2025 11:05 Uhr
Die Arbeiterkammer hat die ungarische Fluglinie Wizz Air – die aktuell noch am Salzburger Flughafen tätig ist – geklagt. Das Ergebnis: Drei Urteile erklärten mehrere Praktiken und Klauseln als unzulässig. Betroffene können damit zu Unrecht bezahlte Gebühren zurückverlangen.
SALZBURG24 (mem)

Die ungarische Fluglinie Wizz Air wurde von der Arbeiterkammer (AK) geklagt. Dabei wurden in drei Urteilen einige Praktiken und Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig und damit unzulässig erklärt, berichtet die AK in einer Aussendung. Die Check-In-Gebühr in Höhe von 40 Euro ist demnach genauso wenig erlaubt wie die zwölfmonatige Frist bei Geschenkgutscheinen.

81 von 88 von der AK beklagten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Wizz Air sind rechtswidrig. In zwei weiteren Entscheidungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) 30 Klauseln zum Wizz-Account und Wizz-Geschenkgutschein sowie die Praktik von Rückerstattungen der Ticketkosten in Wizz-Credits ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste als unzulässig erklärt.

So kommen Betroffene zu ihrem Geld

Nach den Verhandlungen zwischen Wizz Air und der AK gibt es jetzt eine kundenfreundliche Lösung für alle Konsumentinnen und Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die seit 2019 von den rechtswidrigen Klauseln und Praktiken betroffen waren. Sie bekommen die am Flughafen bezahlte Check-in-Gebühr über ein Online-Formular komplett zurück, für Geschenkgutscheine gibt es neue Codes per E-Mail. Bei den abgelaufenen Wizz Credits kann zwischen einer vollständigen Rückerstattung auf ein Konto nach Wahl oder Gutschrift auf den Wizz Account gewählt werden.

Von der Airline selbst heißt es in einer Stellungnahme: „Nach Gesprächen mit der österreichischen Arbeiterkammer hat Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln."

OGH beanstandet verwirrende Bedingungen

Neben der versteckten Gebühr beim Check-In beanstandete der OGH auch verwirrende Bedingungen. Viele der beanstandeten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen seien intransparent, unverständlich formuliert oder mit verwirrenden Querverweisen versehen gewesen. Passagiere mussten sich die Infos mühsam zusammensuchen.

Weitere unzulässige Praktiken:

  • Unzulässige Praktiken bei Ansprüchen: Es ist unzulässig, dass Kund:innen Entschädigungsansprüche über die Wizz Air-Website geltend machen müssen oder sich ans gebührenpflichtige Callcenter wenden müssen.
  • Zu kurze Frist bei Geschenkgutschein: Wizz Geschenkgutscheine galten nur zwölf Monate nach Kauf - solche kurzen Fristen sind unzulässig.
  • Ticketpreis retour nur mit Einverständnis: Ticketkosten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Fluggäste in Wizz Credits erstattet werden – das ist ohne Zustimmung illegal.
  • Ticket-Erstattung trotz Vermittler: Laut Fluggastrechte-Verordnung muss die Airline auch über Vermittler gebuchte Tickets zurückzahlen.

Wizz Air stellt Betrieb in Salzburg ein

Die ungarische Billig-Fluglinie Wizz Air wollte ursprünglich bereits im Jahr 2020 am Salzburger Flughafen an den Start gehen. Aufgrund der Corona-Pandemie entschied man sich allerdings dazu, erst 2024 den Betrieb aufzunehmen. Nur knapp ein Jahr später kommt nun das jähe Ende, aktuell werden die Flüge nach und nach eingestellt. Die mehrmals wöchentlichen Flugverbindungen nach Skopje und Bukarest wurden mit 10. Jänner eingestellt, am 22. Februar folgt jene nach London-Luton. Als Grund für das Aus wurden die anfallenden Kosten am Salzburger Flughafen genannt.

(Quelle: salzburg24)

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