Auch heuer nutzen tausende Schülerinnen und Schüler in Salzburg die Sommerferien, um sich ihr Taschengeld aufzubessern und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Sie sollten ihre Rechte unbedingt kennen „und sich nicht alles gefallen lassen“, betont Jürgen Fischer vom Jugend- und Lehrlingsschutz der Arbeiterkammer Salzburg heute in einer Aussendung. Denn nicht immer würden Ferialjobs ohne Probleme ablaufen.
Überstunden für Minderjährige verboten
Überstunden etwa sind für Minderjährige gesetzlich verboten, erklärt Fischer. Sie dürfen höchstens acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem haben sie nach 4,5 Stunden Arbeitszeit Anspruch auf eine halbe Stunde unbezahlte Pause. Die wöchentliche Freizeit muss außerdem auf zwei zusammenhängende Kalendertage, einer davon meistens am Sonntag, fallen.
Nicht alle Arbeitgeber:innen nehmen diese Regelungen ernst, wie auch der Fall der 15-jährigen Lisa zeige: Ihr Ferialjob habe sich als große Enttäuschung entpuppt, weil der Chef immer wieder Überstunden verlangt und Krankenstand sogar „verboten“ habe, schildert die AK. Klärungsversuche seien gescheitert und nur durch Androhung einer Klage habe der Arbeitgeber den Lohn für die Überstunden noch überwiesen. „So ein misslungener Start ins Berufsleben hinterlässt natürlich Spuren“, meint Fischer.
4.000 junge Salzburger:innen wenden sich an AK
Lisa sei kein Einzelfall, betont er. Allein im Vorjahr hätten sich insgesamt rund 4.000 junge Salzburger:innen wegen unterschiedlichen Themen – von Problemen bei Lehre oder Praktikum bis hin zu Ausbildungsfragen – an den Jugend- und Lehrlingsschutz der AK Salzburg gewandt. Die Top-Themen in Sachen Ferialjob waren ein rauer Umgangston im Betrieb, mangelhafte Bezahlung im Hinblick auf fehlende Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen sowie unzulässige Überstunden bei Minderjährigen.
Zehn Tipps für Ferialarbeit
Schriftlicher Vertrag: Darin sollen Tätigkeit, Arbeitszeit etc. sowie Bezahlung festgehalten sein. Dauert der Ferialjob länger als ein Monat, muss der Arbeitgeber unaufgefordert einen Dienstzettel aushändigen. Weiters sollen keine Verzichtserklärungen unterschrieben werden.
Arbeitszeit: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten – Überstunden dürfen keine verlangt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden gibt es Anspruch auf eine halbe Stunde unbezahlte Pause. Die wöchentliche Freizeit muss zwei zusammenhängende Kalendertage betragen – bis auf wenige Ausnahmen muss einer dieser Tage der Sonntag sein.
Im Idealfall zeichnen Ferialarbeitende ihre Arbeitszeit auf. Eine Vorlage dafür findet sich hier.
Entlohnung: Auch ein Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden; anteilige Sonderzahlungen hängen ebenfalls vom KV ab. Gibt es keinen, so steht eine angemessene Entlohnung zu. Auch auf die Verrechnung der Überstunden sollte geachtet werden.
Kost und Quartier: Auf freie Kost und Quartier gibt es grundsätzlich keinen Anspruch. Wenn dafür bezahlt werden muss, sollte ein Abzugsbetrag vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten werden, rät die AK. Dafür gibt es in einigen Kollektivverträgen Höchstwerte.
Anteiliger Urlaubsanspruch: Ferialbeschäftige haben einen anteiligen Urlaubsanspruch – nach einem Monat sind das zwei Tage. Wer diesen nicht konsumiert, kann ihn sich als Urlaubsersatzleistung bar auszahlen lassen.
Gehaltsabrechnung kontrollieren: Auch beim Ferialjob ist ein Gehaltszettel Pflicht. Dieser sollte sorgfältig überprüft werden, raten die Expert:innen. Bei Unklarheiten kann man sich auch hier an die AK wenden.
Wurde zustehendes Entgelt nicht bezahlt, sollte es außerdem sofort per Einschreiben beim Betrieb eingefordert werden.
Anmeldung bei der Sozialversicherung: Ferialbeschäftige müssen vom Betrieb bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Eine Kopie der An- und Abmeldung muss an die Ferialarbeitenden ausgehändigt werden.
Steuer zurückholen: Ferialbeschäftigte können sich die sogenannte Negativsteuer vom Finanzamt zurückholen!
Noch viele freie Sommerjobs in Salzburg
Auch heuer ist das Angebot an Ferialjobs aber wieder größer als die Nachfrage bei den Jugendlichen. War man früher im Juli oft schon zu spät für die Bewerbung um einen Sommerjob dran, gibt es heuer noch im ganzen Bundesland freie Stellen „in eigentlich allen Bereichen“, schildert Vanessa Freischlager von Akzente Salzburg im Gespräch mit SALZBURG24.
Hier werde deutlich der Arbeitskräftemangel sichtbar, meint sie. Gleichzeitig seien die Teenager nach der Corona-Pandemie aber psychisch stark belastet, wie auch der aktuelle Akzente-Jugendreport zeige. Viele würden deshalb die neun Ferienwochen brauchen, um zwischen den Schuljahren „runterzukommen“ und wieder Kraft zu tanken – obwohl sie grundsätzlich bereit wären, zu arbeiten. „Dass die Jungen weniger Lust haben, beobachten wir aber definitiv nicht“, betont sie.
Freie Sommerjobs in Salzburg findet ihr zum Beispiel in der Jobbörse von Akzente.
(Quelle: salzburg24)