Fragen und Antworten

Wann können Überstunden abgelehnt werden?

Veröffentlicht: 01. April 2025 14:21 Uhr
Die Arbeiterkammer Salzburg hat im Vorjahr rund 2,5 Millionen unbezahlte Überstunden im Bundesland registriert. Den Beschäftigten seien dadurch 136 Millionen Euro entgangen. Die AK spricht hier von "Lohnraub". Aber wie funktionieren eigentlich die Regelungen rund um Überstunden, Geldauszahlung und Zeitausgleich?

Auf unbezahlte Überstunden hat die Arbeiterkammer (AK) am Montag aufmerksam gemacht. "Die Häufung hat in den vergangenen Jahren zugenommen", schildert Bernd Wimmer von der Salzburger AK heute gegenüber S24. Mehrere Branchen seien von dieser Entwicklung betroffen, darunter insbesondere der Handel, die Industrie, das Gewerbe, der Gesundheitssektor sowie die Gastronomie und Hotellerie. Dies geht aus Befragungen und dem Arbeitsklima-Index hervor.

Männer leisten AK-Angaben zufolge zwei Drittel aller Überstunden. Die Zahlungsbereitschaft der Unternehmen sei bei Frauen allerdings geringer. So werde fast jede dritte von Frauen geleistete Überstunde nicht mit Geld kompensiert, bei Männern seien es 23 Prozent. Hier folgt ein Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit Überstunden:

  1. Was ist die Normalarbeitszeit?
  2. Was sind Höchstarbeitszeiten?
  3. Was gilt als Überstunde?
  4. Müssen Überstunden genehmigt werden?
  5. ​Dürfen Überstunden abgelehnt werden?
  6. Gibt es Grenzen für die Über­stunden­arbeit?
  7. Wie funktioniert die Überstundenpauschale?
  8. Was ist die Alternative zur Auszahlung von Überstunden?
  9. ​Können Überstunden verjähren?

Was ist die Normalarbeitszeit?

Die Normalarbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Ar­beit – davon ausgenommen sind Ruhepausen. Gesetzlich festgelegt sind acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Viele Kollektivverträge sehen aber schon eine verkürzte Norm­al­ar­beits­zeit von etwa 38,5 Wochenstunden vor.

Was sind Höchstarbeitszeiten?

Die tägliche Höchstarbeitszeit – einschließlich Überstunden – beträgt zwölf Stunden. Eine längere Arbeitszeit etwa auf 13 Stunden ist in bestimmten Fällen erlaubt, wenn zusätzliche Überstunden durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsinspektorat zugelassen wurden.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit – einschließlich Überstunden – in der einzelnen Woche beträgt 60 Stunden. Arbeitgeber:innen sind für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften verantwortlich. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 1.815 Euro.

Was gilt als Überstunde?

Überstunden entstehen dann, wenn mehr als die gesetzlich zulässige wöchent­liche Normalarbeitszeit oder die tägliche Normal­ar­beits­zeit gearbeitet wird.

Müssen Überstunden genehmigt werden?

Grundsätzlich muss für Überstunden immer ein besonderer Grund vorliegen. Dauerüberstunden sind nicht erlaubt, informiert der Gesetzgeber. Überstunden können von dem oder der Arbeitgeber:in unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn die Höchstgrenzen der Arbeitszeit nicht überschritten werden, die Überstunden gesetzlich zulässig sind oder Arbeitnehmer:innen aufgrund des Arbeitsvertrags zur Überstundenleistung verpflichtet sind.

Dürfen Überstunden abgelehnt werden?

Es gibt Gründe, um Überstunden abzulehnen. Diese müssen laut AK schwerer wiegen als die Interessen des Unternehmens. Das sind etwa Kinderbetreuung oder ein dringender Arzttermin. Falls in der Woche bereits 50 Stunden bzw. am Tag zehn Stunden gearbeitet wurde, darf jede weitere Überstunde in der betreffenden Woche oder am betreffenden Tag ohne Begründung abgelehnt werden. Dadurch dürfen laut Gesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Auf­stiegs­mög­lich­keit­en und der Versetzung. Falls wegen der Ablehnung derartiger Überstunden gekündigt werden sollte, kann diese innerhalb zwei Wochen vor Gericht angefochten werden.

Gibt es Grenzen für die Über­stunden­arbeit?

Als Grenze der Überstundenarbeit gelten bestimmte Regelungen, die den Arbeitsumfang klar definieren. Bei einem erhöhten Arbeitsbedarf darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten, was geltendem EU-Recht entspricht. Wöchentlich sind jedoch maximal 20 Überstunden erlaubt und die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschreiten. Zudem darf die Wochenarbeitszeit insgesamt 60 Stunden nicht überschreiten. Zu beachten ist hierbei, dass eine Überschreitung dieser Grenzen unter bestimmten Bedingungen, wie etwa bei Notfällen, zulässig sein kann.

Wie funktioniert die Überstundenpauschale?

Falls im Arbeitsvertrag eine Überstundenpauschale vereinbart wurde, soll diese die durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken. Werden über einen längeren Zeitraum (z.B. ein Jahr) durchschnittlich mehr Überstunden geleistet, als durch die Pauschale abgedeckt sind, so sind diese zusätzlich zu vergüten.

Was ist die Alternative zur Auszahlung von Überstunden?

Für eine Überstunde gebührt ein Zuschlag von 50 Prozent, sofern der Kollektivvertrag nicht einen höheren vorsieht. Der Zuschlag muss übrigens auch dann gezahlt werden, wenn die Überstunde gesetzwidrig war.

Eine Alternative zur Auszahlung ist der Zeitausgleich. Pro Überstunde gebührt ein Zeitausgleich von 1,5 Stunden. Wird durch Überstunden die tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden oder die wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden überschritten, so kann der oder die Arbeitnehmer:in wählen, ob er oder sie die Überstunden in Geld oder durch Zeitausgleich abgegolten haben möchte.

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Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen können einvernehmlich festlegen, wie Überstunden abzugelten sind, ergänzt die Wirtschaftskammer. Das könnten entweder Geld oder Zeitausgleich oder eine Mischvariante sein. Wenn keine solche Einzelvereinbarung bestehen sollte, kann der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung die Art der Abgeltung der Überstunden bestimmen.

Können Überstunden verjähren?

Ja, nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren nach drei Jahren.

(Quelle: salzburg24)

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