Wegen Einbruchsgefahr ist das Betreten von natürlichen Eisflächen in der Stadt Salzburg aktuell noch verboten. Auf Bildern ist allerdings zu sehen, wie sich Menschen mit Hockeyschlägern auf den Leopoldskroner Weiher begeben oder sich dabei filmen, wie sie ein paar runden auf dem Eis drehen. Auch Eltern mit Kind und Hund ignorierten die Hinweisschilder der Stadt.
„Einsatzkosten werden verrechnet“
Doch wer trägt die Kosten, sollte es auf einer gesperrten Eisfläche zu einem Einbruch kommen? „Grundsätzlich ist es laut Landesrettungsgesetz so, dass jeder Einsatz verrechnet wird“, teilt Markus Gewolf von der Salzburger Wasserrettung im Gespräch mit SALZBURG24 am Montag mit. Betroffene sollten also im Falle eines Unfalls über eine Unfallversicherung oder Bergungskostenversicherung verfügen. Ob der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls auf einer gesperrten Eisfläche auch greift, ist allerdings fraglich.
Die Kosten für einen Einsatz konnte Gewolf nicht genau beziffern: „Das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, wie aufwendig der Einsatz ist, ob etwa Taucher oder ein Hubschrauber benötigt werden.“
Über Ufer getretener Mattsee lädt zum Eislaufen ein
Im Bundesland Salzburg ist derzeit nur der Ritzensee in Saalfelden (Pinzgau) von der Gemeinde freigegeben. Eine Besonderheit ergab sich in Mattsee (Flachgau): Der anhaltende Regen der vergangenen Wochen führte dazu, dass der Uferbereich zwischen Obertrumer See und Mattsee überschwemmt wurde. Dieser fror bei den zurückliegenden Minusgraden zu und wurde so zu einer großen Eisfläche. Viele Menschen nutzten diese am Wochenende dazu, erste Runde mit den Schlittschuhen zu drehen.
Gemeinde für Freigabe nicht zuständig
Dabei handle es sich um private Flächen, erklärt der Mattseer Bürgermeister, Michael Schwarzmayr (SPÖ) auf S24-Anfrage. „Das Wasser steht hier etwa 20 Zentimeter hoch. Es kann also nicht viel passieren.“ Eine dezidierte Freigabe der Gemeinde gibt es nicht. In Mattsee erfolgt das Betreten von Eisflächen laut Bürgermeister auf eigenes Ermessen hin: „Soweit ich mich erinnern kann, gab es auch für den Mattsee nie einer Freigabe seitens der Gemeinde“, so Schwarzmayr weiter.
Für die nächsten Tage sind in vielen Landesteilen wieder Plusgrade prognostiziert. Beim Betreten von Eisflächen sollte also weiterhin große Vorsicht geboten sein oder auf eine etwaige Freigabe der jeweiligen Gemeinde geachtet werden.
Richtiges Verhalten bei Eiseinbruch
- Für eine ins Eis eingebrochene Person besteht größte Gefahr durch die starke Unterkühlung. Damit einher geht eine starke Abnahme der körperlichen Kräfte sowie Ohnmacht. In Kombination mit schwerer Winterkleidung führt dies oft nach wenigen Minuten zum Ertrinken.
- Die Selbstrettung aus dem eisigen Nass muss unverzüglich erfolgen. Schon wenige Minuten, nachdem jemand ins Eis eingebrochen ist, werden die Glieder durch die Kälte so steif, dass die Versuche zur Selbstrettung scheitern werden.
- Je nach Beschaffenheit des Eises gibt es hier zwei Möglichkeiten: Wenn die Eisfläche halbwegs tragfähig ist, kann man versuchen, sich auf das Eis zu schieben und langsam in Richtung Ufer zu kriechen. Reicht die Stabilität dazu nicht aus, kann das Eis stückweise zerschlagen werden und so ein Weg zum Ufer oder tragfähigerem Eis zu bahnen.
- Bei der Rettung eines im Eis eingebrochenen Menschen ist zu bedenken, dass das brüchige Eis auch für die Rettenden eine erhebliche Gefahr darstellt. Es sollte jedenfalls unbedingt ein Notruf abgesetzt werden.
- Sofern es möglich ist, sollte die Rettung von Land aus geschehen. Der oder die Rettende reicht, schiebt oder wirft dem Verunglückten Hilfsmittel wie Bretter, Leitern, Gartentische oder Ähnliches zu. Im besten Fall ist ein Rettungswurfsack oder ein Rettungsring mit Leine zur Hand.
- Gelingt es dem oder Verunglückten nicht, sich selbst zu befreien, so muss der Rettende ihm oder ihr auf dem Eis zu Hilfe kommen. Dabei darf sich der oder die Helfende der Einbruchstelle nie stehend nähern. Man schiebt sich vielmehr liegend, möglichst mit ausgebreiteten Armen, zum Eisloch vor.
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(Quelle: salzburg24)