Das Urteil des Schöffensenates unter dem Vorsitz von Richterin Martina Pfarrkirchner ist deshalb noch nicht rechtskräftig, weil weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung dazu abgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte den Mann wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Der Beschuldigte bekannte sich bei seiner gestrigen gerichtlichen Einvernahme zu diesem Vorwurf nicht schuldig.
Kommission entschied über Kündigung
Die Schiedskommission war mit einem Konflikt zwischen einem Zahnarzt und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) befasst. Der Arzt setzte sich gegen die Vertragskündigung durch die Gebietskrankenkasse zur Wehr. Die Kommission, die entscheiden sollte, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, setzte sich aus je zwei Vertretern der Zahnärztekammer und Gebietskrankenkasse sowie dem nun beschuldigten Vorsitzenden zusammen.
Angeklagter missbrauchte Befugnisse
Laut Anklage habe der Vorsitzende ohne die anderen Kommissionsmitglieder einen Bescheid erlassen und damit seine Befugnisse missbraucht. In dem Bescheid sei die Kündigung des Arztes als unwirksam erklärt worden. Der Angeklagte habe die Gebietskrankenkasse in ihren Rechten geschädigt, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
(APA)
(Quelle: salzburg24)