Welche Schutzmasken verwendet werden dürfen:
- Industriell gefertigten Nasen-Mund-Schutzmasken, wie sie in Supermärkten abgegeben werden
- Gekaufte oder selbstgefertigte Stoffmasken (nach Verwendung waschen)
- Tücher oder Schals, wenn sie Mund und Nase bedecken (nach Verwendung waschen)
- Der Mindestabstand von einem Meter ist trotz der Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin einzuhalten
- Gebrauchte Nasen-Mund-Schutzmasken dürfen keinesfalls in den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelassen werden – andere Fahrgäste werden so gefährdet
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Das Lenkpersonal in den Bussen kann freiwillig Schutzmasken tragen, ist jedoch auch nicht dazu verpflichtet
Vordertüre der Busse bleibt geschlossen
Die bisher im Salzburger Verkehrsverbund gesetzten Maßnahmen bleiben aufrecht. So bleibt bei Bussen die vordere Türe zum Schutz des Lenkpersonals weiterhin geschlossen. Der Ticketkauf beim Buslenker ist nicht möglich. Die Fahrgäste werden gebeten, Fahrscheine vor Fahrtantritt über Fahrkartenautomaten, die Service-Center, online oder über App zu kaufen. Für den Stadtverkehr können auch in Trafiken Vorverkaufstickets gekauft werden.
Reduziertes Fahrplanangebot auch nach Ostern
Die Fahrpläne wurden an die stark gesunkene Nachfrage angepasst. Trotzdem gibt es ausreichend Bus- und Bahnverbindungen, damit die Menschen öffentlich in die Arbeit kommen, wenn sie darauf angewiesen sind. Auch wenn das wirtschaftliche und öffentliche Leben nach Ostern stückweise wieder hochgefahren wird, bleibt das Fahrplanangebot in seiner bisherigen, reduzierten Form aufrecht. Sollte die Nachfrage steigen, wird natürlich auch das Fahrplanangebot sukzessive wieder hochgefahren.
(Quelle: salzburg24)