Härtere Strafen

Raser: Schnöll sieht Bund am Zug

Sobald der Strafrahmen in der StVO ausgeweitet wird, können die Länder die Richtsätze für massiv überhöhte Geschwindigkeiten wieder anheben, so Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.
Veröffentlicht: 21. Februar 2021 14:46 Uhr
Nach einem Unfall in der Stadt Salzburg, bei dem in der Nacht auf Sonntag ein 17-Jähriger ums Leben kam, fordert Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) den Bund auf, ein geplantes Raser-Paket umzusetzen.

Schnöll fordert vom Bund, die Dringlichkeit bei der Bekämpfung von Raserei zu erkennen: "Es geschehen regelmäßig schwere Unfälle nach Raserei, nach Autorennen und mit getunten Autos. Heute Nacht verstarb auf tragische Weise ein 17-Jähriger nach einem Raser-Unfall in der Vogelweiderstraße. Da können und werden wir nicht weiter zuschauen und warten, bis der Bund in Gang kommt", so der Verkehrslandesrat in einer Aussendung am Sonntag.

Härtere Strafen für Raser gefordert

Schnöll habe bereits Ende 2019 alles ausgeschöpft, um die Strafen zu erhöhen und die Straf-Folgen für Raser zu verschärfen. Nun sei der Bund am Zug, nachdem es für weitere Verschärfungen bundesgesetzliche Änderungen braucht.

Die geforderten Maßnahmen im Überblick

  • Erhöhung des Strafrahmens in der StVO von 2.180 auf 5.000 Euro
  • Verdopplung der Führerschein-Mindestentzugsdauern
  • Verdopplung Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h von derzeit zwei Wochen auf 1 Monat
  • Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall von mindestens 6 Wochen auf 3 Monate
  • Ab 80/90 km/h-Überschreitung (derzeit 3 Monate) wird als Begehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen definiert (Sanktion: 6 Monate Entziehung der Lenkberechtigung und Nachschulung, im Wiederholungsfall Verkehrspsychologische Untersuchung
  • Verlängerung Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen: Erhöhung von 2 auf 4 Jahre
  • Prüfung der Beschlagnahme des Fahrzeuges in besonders gefährlichen Fällen als letztes Mittel bis hin zu Verfall unter verfassungsmäßigen Voraussetzungen
  • Teilnahme an illegalen Straßenrennen als besonders gefährliches Delikt:
  • "Illegale Straßenrennen" (Rennverhalten) ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit iS der Verkehrszuverlässigkeit
  • Sanktion: mindestens 6 Monate Entziehung der Lenkberechtigung
  • Zwingende Vorschreibung einer Nachschulung bei allen Delikten mit besonderer Rücksichtslosigkeit
  • Bei wiederholter Entziehung wegen Delikts mit besonders gefährlichen Verhältnissen zwingende Anordnung einer Verkehrspsychologischen Untersuchung

Strafrahmen soll ausgeweitet werden

Sobald der Strafrahmen in der StVO ausgeweitet wird, können die Länder die Richtsätze für massiv überhöhte Geschwindigkeiten wieder anheben, so Schnöll: "Aktuell haben wir die absurde Situation, dass wir keine höheren Strafen verhängen können, weil das der Strafrahmen nicht hergibt. Die StVO muss rasch geändert werden."

(Quelle: salzburg24)

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