Geldstrafen

Drei Urteile in Prozess um Salzburger Szenelokal

Veröffentlicht: 29. September 2020 20:39 Uhr
Am Landesgericht Salzburg sind am Dienstag drei weitere Urteile in dem am Montag begonnenen großen Steuerhinterziehungsprozess gefallen.

Einer der ehemaligen Geschäftsführer (55) des Szenelokals in der Landeshauptstadt erhielt eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 600.000 Euro, ein zweiter früherer Geschäftsführer (49) fasste eine teilbedingte Geldstrafe in der Höhe von 133.000 Euro aus. 100.000 Euro davon wurden unbedingt ausgesprochen.

Steuerhinterziehung: Urteil rechtskräftig

Der für die Buchhaltung verantwortliche Mitarbeiter des Wirtshauses wurde am Dienstag zu 400.000 Euro Geldstrafe verurteilt, 300.000 Euro davon fielen unbedingt aus. Die Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Nichteinbringung des Geldes wurden gegen die drei Männer heute mit acht, drei und fünf Monaten festgelegt. Alle drei Urteile sind bereits rechtskräftig. Damit ist das Verfahren schon am zweiten von insgesamt sieben anberaumten Prozesstagen fast vollständig zu Ende gegangen. Einzig im Fall eines weiteren Ex-Geschäftsführers (51) wurde am Dienstag vertagt.

Sackerl mit "schwarz" verdientem Geld für Personal

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten im Zeitraum von 2010 bis 2017 Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Lohnsteuer hinterzogen haben. Den damaligen Führungskräften wurde angelastet, sie hätten einen Teil der Erlöse nicht in der Buchhaltung angeführt und nicht steuerlich erklärte Lohnzahlungen an die Mitarbeiter geleistet. Dem Personal sei neben dem regulären Lohn monatlich ein Sackerl mit "schwarz" verdientem Geld überreicht worden. Dem Finanzamt sei so ein Schaden in Höhe von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro entstanden.

Parsch: Szenelokal schlittert in Insolvenz

Insgesamt müssen und mussten sich in dem Prozess 13 Personen im Alter von 36 bis 57 Jahren vor Gericht verantworten. Bei den bisher unbescholtenen und großteils geständigen Angeklagten handelte es sich neben den drei ehemaligen Geschäftsführern des Wirtshauses und den "Buchhalter" um acht Kellner und eine Reinigungsfrau. Die "kleine Fische" waren bereits gestern zu Geldstrafen zwischen 1.000 und 9.000 Euro verurteilt worden.

Das Lokal selbst schlitterte im Jahr 2017 in die Insolvenz. Das Traditionswirtshaus sperrte zwar später mit neuem Pächter wieder auf, schloss Ende 2019 aber seine Pforten. Auch hier läuft seit wenigen Tagen laut Firmenbuch ein Sanierungsverfahren.

(Quelle: apa)

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