Staatsanwalt Michael Schindlauer nannte die Jahre 2004 bis 2012 als Tatzeitraum, in dem vorsätzlich Arbeitsstunden von Mitarbeitern über fiktives Kilometergeld und über dubiose Werkverträge abgerechnet worden seien. Zudem sollen die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern nicht richtig angegeben worden sein.
Unternehmer soll 800.000 Euro an Steuertopf vorbeigeschleust haben
Dadurch seien rund 670.000 Euro an Lohnsteuer und rund 120.000 Euro an Sozialabgaben dem Fiskus vorenthalten worden.
Der Hauptbeschuldigte ist derzeit nur mehr als Berater der neuen Hausbetreuungsgesellschaft tätig. Verteidiger Robert Galler wies vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser zunächst auf die Erfolgsgeschichte des Unternehmens hin, welches der damalige Geschäftsführer über die Jahre hindurch aufgebaut hatte und schließlich zahlreiche Mitarbeiter beschäftigte. Die administrative Organisation sei allerdings nicht so einfach gewesen wenn man bedenke, dass rund 70 Prozent der Mitarbeiter nicht Deutsch gesprochen hätten, erklärte der Verteidiger.
Hinsichtlich der Fahrtkosten von Mitarbeitern hatte die Abgabenbehörde dem Verteidiger zufolge bemängelt, dass die Aufzeichnungen nicht den abgabenrechtlichen Vorgaben entsprechen würden. 70 Prozent der Kilometer seien von der Behörde nicht akzeptiert worden. "Wir werden nachweisen, dass die verrechneten Kilometergelder von den Mitarbeitern auch erbracht wurden", sagte Galler. Bei zahlreichen Mitarbeitern sei allerdings nicht auszuschließen, dass Fehler passierten, diese seien dann aber minimal gewesen, meinte der Anwalt.
Gleiche Verträge wie Land Salzburg?
Die Werkverträge sind laut Verteidiger von einem damaligen Rechtsvertreter und Steuerberater der Hausbetreuungsfirma erstellt worden. Man habe sich auf die Richtigkeit verlassen. Diese Verträge habe man ab dem Jahr 2004 benötigt, um Spitzenzeiten abzudecken, zum Beispiel wenn bei einem Wintereinbruch Aushilfskräfte für die Schneeräumung benötigt wurden. Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2005 seien die Verträge als unbedenklich erachtet worden. Auch das Land Salzburg habe jahrelang die gleichen Verträge verwendet, erklärte Galler. Er sehe keinen Strafbestand erfüllt, für den dieses Gericht zuständig wäre.
Ex-Hausbetreuer bestreitet Vorwürfe
Der Ex-Geschäftsführer zeigte sich zum Vorwurf der Anklage nicht geständig. Er sei schuldig, dass er aufgrund der wachsenden Größe des Unternehmens Formalfehler gemacht habe, sagte er zu Richter Grosser. "Ich habe aber nichts vorsätzlich falsch gemacht." Auch die Mitangeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Es wurden 70 Zeugen beantragt. Der Prozess wurde deshalb vertagt. Der Hauptbeschuldigte ist im Jahr 2014 am Landesgericht Salzburg wegen organisierter Schwarzarbeit und wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer bedingten Haftstrafe rechtskräftig verurteilt worden.
(APA)
(Quelle: salzburg24)