Der Schöffensenat sah es damals als erwiesen, dass Rathgeber im Jahr 2012 ein riskantes Finanzgeschäft ohne die dafür erforderliche Genehmigung sowie gegen die ausdrückliche Dienstanweisung des Finanzabteilungsleiters und gegen die Empfehlung des externen Finanzbeirats abgeschlossen hatte. Dadurch sei dem Land ein Schaden von 539.000 Euro entstanden. Bezüglich des Abschlusses eines zweiten Zinstauschgeschäftes mit einem angenommenen Schaden von 298.000 Euro wurde Rathgeber freigesprochen. Das Land hatte dieses Geschäft im Nachhinein noch genehmigt.
Staatsanwälte berufen gegen Schuldspruch
Nach dem Urteil hatten die Anwälte Rathgebers den Schuldspruch, die Staatsanwaltschaft den Freispruch mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe berufen. Das Gericht war damals der Meinung gewesen, dass die Tathandlung zu keiner höheren Strafe geführt hätte, wäre sie schon im ersten Prozess einbezogen worden.
Rathgeber im ersten Prozess 2016 schuldig gesprochen
Im ersten Prozess im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal war Rathgeber am 4. Februar 2016 wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon einem Jahr unbedingt, verurteilt worden. Den unbedingten Teil der Haftstrafe verbüßte sie mit einer elektronischen Fußfessel. Am 28. Juli 2017 wurde Rathgeber im dritten Salzburger Finanzskandalprozess, in dessen Mittelpunkt vor allem der im September zurückgetretene Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) stand, ebenfalls schuldig gesprochen. Sie erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr bedingt, das Urteil ist bereits rechtskräftig. Allerdings laufen weiter Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
(APA)
Links zu diesem Artikel:
- Alles zum Finanzskandal
(Quelle: salzburg24)