Der Bescheid ist der Salzburger Parkgaragengesellschaft am Donnerstag zugestellt worden. Die von den Projektgegnern angestrebte Bürgerbefragung, über deren Zulassung demnächst entschieden wird, hat keine rechtliche Bindung.
Vorarbeiten am Krauthügel
"Das Ergebnis freut uns und überrascht uns nicht, es war ja schon in vielen vorangegangenen Verhandlungen und Entscheidungen diese Rechtsauffassung der Salzburger Landesregierung und des Bundesverwaltungsgerichts vertreten worden", reagierte Helmut Sattler, Geschäftsführer der Parkgaragengesellschaft. Man werde daher die Vorarbeiten fortsetzen. Der eigentliche Baubeginn soll im frühen Sommer erfolgen.
Mönchsberggarage wird ausgebaut
Die Salzburger Parkgaragengesellschaft (60 Prozent Stadt, 40 Prozent Land Salzburg) will die Mönchsberggarage um 654 neue Stellplätze auf insgesamt rund 2.000 Stellplätze erweitern. Die geplanten Kosten liegen inzwischen bei 40 Millionen Euro, und angesichts der jüngsten Entwicklungen ist selbst das noch nicht sicher. Während die Salzburger Wirtschaft den Ausbau als unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit der Altstadtbetriebe hält und die ÖVP die Erweiterung als Schlüsselprojekt für eine verkehrsberuhigte Innenstadt sieht, fürchten Garagengegner eine Zunahme des Verkehrs in den umliegenden Stadtteilen und sprechen von einem fatalen Signal in Zeiten des Klimawandels. Zudem sei die Garage schon jetzt nur an wenigen Tagen im Jahr voll ausgelastet.
Ausbau-Gegner sammeln Unterschriften
Die Gegner haben daher bereits den vierten Anlauf für eine Befragung der Bevölkerung gestartet, weil die drei vorangegangenen Versuche mit 3.700, 4.400 und knapp 3.100 gesammelten Unterschriften jeweils aus formalen Gründen in der Schublade verschwanden.
Dieses Mal wurden innerhalb von drei Wochen 5.074 Unterschriften für die Abhaltung einer Befragung gesammelt, von denen vorerst 2.500 eingereicht hat, um die Überprüfung durch die Hauptwahlbehörde abzukürzen. 2.000 gültige Signaturen sind erforderlich. Die Entscheidung der Behörde wird demnächst erfolgen. Sollten die Voraussetzungen dieses Mal erfüllt sein, muss innerhalb von drei Monaten die Befragung durchgeführt werden, also vermutlich noch vor dem eigentlichen Baubeginn.
(Quelle: apa)