Stadt

Fotoverbot im Schwimmbad? So geht Salzburg damit um

Der Lepoldskroner Freibad ist Salzburgs Familienbad Nummer ein.
Veröffentlicht: 31. Mai 2017 13:52 Uhr
Zigtausende Schnappschüsse aus dem Freibad landen mit den ersten warmen Badetagen auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram. Doch ganz so unproblematisch sind diese Bilder nicht. Vor allem dann, wenn Unbeteiligte mitfotografiert werden. In Deutschland haben einige Freibäder deswegen ein Fotoverbot verhängt. Auch in der Stadt Salzburg macht man sich über das Thema Gedanken.

Keine angehnehme Vorstellung, wenn das eigene Badefoto in Bikini oder Badehose oder gar das seiner Kinder ungefragt im Internet zu finden ist. Die Bilder können sich dort schnell und unkontrolliert via sozialen Netzwerken verbreiten und womöglich auf einschlägigen Plattformen oder gar pädophilen Kreisen landen. Nicht zuletzt deswegen haben einige Freibäder in Deutschland ein rigoroses Fotoverbot verhängt. Badegäste müssen ihr Handy entweder in der Tasche lassen oder das Objektiv ihrer Kamera mit einem speziellen Aufkleber zukleben. Zur Kontrolle werden Securities eingesetzt.

Recht auf eigenes Bild

In Österreich gilt das Recht auf das eigene Bild. Das bedeutet, dass, keine Fotos veröffentlich werden dürfen, bei dem der Fotografierte in einer nachteiligen Situation dargestellt wird, das Bild herabsetzend, ent- bzw. bloßstellend wirkt oder dadurch das Privatleben (Intimsphäre) der Öffentlichkeit preisgegeben wird – zum Beispiel Oben-ohne-Fotos.

Doch nicht nur das Hochladen eines Fotos ins Netz kann gegen das Recht verstoßen. Meist ist es schon ausreichend, wenn der Schnappschuss via Email oder Whatsapp an eine Gruppe von Freunden verschickt wird oder das Foto auf Facebook „nur“ für einige befreundete Nutzer sichtbar ist.

Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass etwa das Gesicht des Fotografierten sichtbar ist. Wie der § 78 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt, sind auch Begleittexte (zum Beispiel der Name der abgebildeten Person) oder andere eindeutige Hinweise (Tattoos) ausreichend, um das Recht am eigenen Bild zu verletzen. Auch auf die Anzahl der abgebildeten Personen kommt es nicht an. Noch strenger sind die Regeln natürlich beim Fotografieren von Minderjährigen.

Beim Posten von Bildern von sich selbst erteilt man übrigens die stillschweigende Zustimmung, dass diese durch Dritte geteilt werden dürfen – was ja im Eigentlichen dem Sinn und Zweck von Facebook & Co entspricht. Zudem kann jeder Nutzer seine Vorgänge in den eigenen Privatsphäreeinstellungen selbst steuern.

Keine Beschwerden, kein Verbot in Salzburg

In den städtischen Freibädern sei das Thema schon lange bekannt und werde auch immer wieder diskutiert, schildert der Leiter der städtischen Betriebe, Josef Reichl im Gespräch mit SALZBURG24. Von einem allgemeinen Fotoverbot hält er aber wenig. „Unsere Bademeister passen auf, dass niemand belästigt – und natürlich die Leute untereinander.“ Wenn es Beschwerden gibt, dann würde der- oder diejenige aufgefordert werden, das Fotografieren zu unterlassen. „Es gab einmal einen Fall bei dem jemand absichtlich Mädels fotografiert hat und wir dann auch die Polizei rufen mussten, aber die können dann auch relativ wenig tun“, schildert Reichl. Seit dem Jahr 2003 seien ihm insgesamt zwei bis drei derartige Fälle bekannt.

Verbot nicht durchsetzbar

Aktuell hätte man nicht einmal die Berechtigung ein solches Verbot durchzusetzen, zu kontrollieren und zu ahnden. Das erfordere bei beispielsweise 6.000 bis 7.000 Badegästen pro Tag im "Lepi" einen enormen Kontrollaufwand und zusätzliche Sicherheitskräfte. „Und wir wollen das auch nicht – denn wie soll ich einem Vater oder einer Mutter erklären, dass er oder sie sein Kind nicht fotografieren darf?“, fragt sich Reichl. "Im Freibad soll man immer noch Spaß haben."

Bildergalerien

(Quelle: salzburg24)

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