„Wir möchten als Stadt Salzburg mit dieser Aktion allen Eltern zu Schulschluss Danke sagen. Denn sie haben in den letzten eineinhalb Jahren großartiges geleistet“, betont Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger (SPÖ).
3-G-Nachweis in Freibädern erforderlich
Beim Besuch der Freibäder gilt die 3-G-Regel. Man benötigt also einen der folgenden Nachweise:
- Gültiger Impfpass ab 22. Tag der Erstimpfung
- Negativer PCR-Test (72 Stunden gültig)
- Negativer Antigen-Test (48 Stunden gültig)
- Negativer Antigen-Selbsttest (24 Stunden gültig)
- Kinder ab zehn Jahren: Schul-Test (48 Stunden gültig)
Genesene benötigen entweder den Absonderungsbescheid oder einen Antikörpertest, der maximal drei Monate alt ist. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Nachweis bringen.
Auslastung online einsehbar
Die Einhaltung der 3-G-Regel wird von den Bademeistern und vom Kassenpersonal kontrolliert. Eine Registrierungspflicht am Einlass besteht nicht. Wie viele Menschen sich in den jeweiligen Bädern derzeit aufhalten, kann online herausgefunden werden.
(Quelle: salzburg24)