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Prozess um Osterfestspiel-Affäre - Dewitte: "Bin nicht schuldig"

"Bin nicht schuldig", so Dewitte am Montag beim dritten Verhandlungstag zur Osterfestspiel-Affäre.
Veröffentlicht: 16. September 2013 14:57 Uhr
Am dritten Verhandlungstag im Strafprozess um die Salzburger Osterfestspielaffäre ist am Montag am Landesgericht Salzburg mit der Einvernahme des ehemaligen Osterfestspiele-Geschäftsführerers Michael Dewitte (46) begonnen worden.

"Ich bin nicht schuldig", sagte der belgische Staatsbürger zur Schöffensenats-Vorsitzenden Daniela Meniuk-Prossinger. Dewitte wird das Verbrechen der Untreue vorgeworfen. Er soll durch ungerechtfertigte Gehaltszahlungen und Provisionen einen Schaden von rund 1,6 Mio. Euro verursachten haben, und zwar zulasten der Osterfestspiele GmbH und des Vereins "European Art Forum" (EAF).

Dewitte gewährte sich Gehalt selbst

Im Mittelpunkt der Einvernahme Dewittes - er war mit Anstellungsvertrag von 23. Dezember 1997 bis zu seiner Entlassung am 11. Dezember 2009 Geschäftsführer der Osterfestspiele - stand am Vormittag das EAF. Das Gericht versuchte zu durchleuchten, auf welcher rechtlicher Basis jene "Gehaltszahlung" von rund 35.000 Euro steht, die sich Dewitte laut Staatsanwaltschaft im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Juli 2013 "selbst gewährt hat".

Das für das Jahr 2004 geplante EAF hätte aus einem intellektuellen, internationalen Gremium bestehen sollen, das einen Mehrwert für die Festspiele erbringen sollte, wie Dewitte heute erläuterte. 2002 meldete er den Verein "EAF" bei den Behörden an, als Vereinsgründer wurden er und die Salzburger Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler genannt. Das Forum kam allerdings nicht zustande.

Keine Kompetenz benötigt

Am Montagnachmittag drehte sich die Einvernahme Michael Dewittes vorwiegend um die Rechtmäßigkeit einer Tantieme von fünf Prozent aus den Sponsoreinnahmen der Osterfestspiele. Der Beschuldigte bezog sich dabei auf das schon heute am Vormittag erwähnte Schreiben vom 5. September 2002, das von dem Leiter der Präsidialabteilung in der Landesregierung unterzeichnet worden war. "Aus meiner Sicht war er kompetent, um die Zusage zu geben, und es hat keiner weiteren Kompetenzen gebraucht", betonte der Angeklagte.

Die vorsitzende Richterin hielt ihm dazu aber die Aussage des Präsidialabteilungsleiters im Osterfestspiel-Zivilprozess vor, wonach das unterfertigte Schreiben keine rechtswirksame Provisionsvereinbarung begründe. Es sei damit nur kundgetan, dass ein Gespräch darüber stattgefunden habe, zitierte die Vorsitzende die Angaben des Beamten. Zudem habe der damalige Landeshauptmann Schausberger ausgesagt, dass eine solche Vereinbarung vom Kuratorium bestätigt hätte werden müssen, sagte die Richterin.

Der Angeklagte erklärte, damals habe er nicht an der Kompetenz des Beamten gezweifelt. "Für mich war klar, dass die Gesellschafter (der Osterfestspiele, Anm.) einverstanden waren, dass der Anspruch von fünf Prozent berechtigt und genehmigt war." Die Verhandlung wurde am späten Nachmittag vertagt. Morgen, Dienstag, wird die Einvernahme Dewittes fortgesetzt.

Honorar mit Schausberger vereinbart

Dewitte schilderte am Vormittag, dass ihn der damalige Leiter der Präsidialabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung und zugleich "Alter Ego" des damaligen Landeshauptmannes Franz Schausberger (ÖVP) im Juni 2002 gefragt habe, ob er als Geschäftsführer für die Vorarbeiten zur Wiederbelebung des EAF zur Verfügung stehen würde. Er habe zugesagt, erklärte Dewitte, und es sei dafür auch ein Honorar vereinbart worden: 20.000 Euro brutto für das Jahr 2002 sowie 35.000 Euro brutto für das Jahr 2003. Er bezog sich dabei auf ein von dem Leiter der Präsidialabteilung unterzeichnetes Schreiben, in dem diese Summen genannt wurden und unabhängig davon noch eine Tantieme von fünf Prozent aus den Sponsoreinnahmen der Osterfestspiele als eine Korrektur seines Gehaltes zur Sprache gekommen ist. Dewitte bezog als Osterfestspiele-Geschäftsführer zuerst ein Gehalt von jährlich 90.000 Euro brutto - "es wurde eine Erfolgstantieme vereinbart, aber nicht eingehalten", so Dewitte - und ab August 1999 ein jährliches Brutto-Gehalt von 115.000 Euro inklusive Wohnkostenzuschuss. "Tantiemen sind gestrichen worden", erläuterte Meniuk-Prossinger.

Die vorsitzende Richterin konfrontierte Dewitte dann mit den Aussagen u.a. von Rabl-Stadler und Schausberger, wonach es zu Gehaltszahlungen für das EAF erst nach Vorliegen eines Finanzierungsplanes kommen sollte, "wenn klar war, wir haben das Geld", zitierte die Richterin. Dazu der Beschuldigte: "Das entspricht nicht der Realität, den internationalen Gepflogenheiten. Ich habe einen Finanzierungsplan gemacht." Seine Vorbereitungsarbeiten betrafen Sitzungen, Pressekonferenzen, Bestellungen von Protagonisten, Drucksachen und Reisekosten. Dass er vor der Politik auf Knien habe gehen müssen, um ein Honorar zu bekommen, habe er als Schweinerei empfunden, zeigte der Angeklagte, der sonst sehr ruhig wirkte, kurzfristig Emotionen.

Keine Erklärung fand Dewitte jedoch zu einem Vermerk in den EAF-Vereinsstatuten, die ihm die vorsitzende Richterin vorlas. Darin stehe, dass die Tätigkeit der Vereinsorgane grundsätzlich ehrenamtlich sei, ein Sachaufwand könne aus den Mitteln des Vereins getätigt werden, zitierte Meniuk-Prossinger. "Das ist für mich nicht verständlich. Es ist klar gesprochen worden, dass Honorare fließen werden", sagte Dewitte. Er erklärte, dass ihm Schausberger bei einer Besprechung in den Amtsräumen im Chiemseehof ein zinsloses Darlehen von 35.000 Euro als Vorfinanzierung zur Bezahlung seiner Arbeit genehmigt hätte. "Es wurde mündlich vereinbart, dass das unterschrieben wird." Das Darlehen, das von den Osterfestspielen aus dem laufenden Geschäftsjahr auf das Konto des EAF einbezahlt wurde, hätte Ende 2003, wenn das EAF gesichert gewesen wäre, zurückbezahlt werden sollen, erklärte Dewitte.

Darlehen nicht zurückbezahlt

Laut Anklage hatte Schausberger in einem Schreiben vom 30. Oktober 2002 auch zugestimmt, dass die Osterfestspiele ein zinsfreies Darlehen dem EAF für Vorbereitungsarbeiten genehmigen. Das Darlehen wurde aber nicht zurückbezahlt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es zwar ein Einvernehmen über eine Entlohnung bezüglich Tätigkeiten für das EAF gegeben habe, allerdings erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein ordentliches Budget erstellt und dieses auch bedeckt gewesen wäre. Das war offensichtlich nicht der Fall. (APA)

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(Quelle: salzburg24)

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