Weiters wird der Landesrechnungshof ermächtigt, die von den Parteien übermittelten Spendenlisten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Verstöße gegen die Meldepflicht, die der Landesrechnungshof wahrnimmt, werden mit dem zweifachen, im Wiederholungsfall mit dem bis zu dreifachen des nicht gemeldeten Betrages geahndet. Der Betrag wird von der jährlichen Parteienförderung abgezogen.
Wahlwerbungsausgaben werden begrenzt
Außerdem werden die Wahlwerbungsausgaben in den letzten sechs Monaten vor der Landtagswahl mit einem Drittel der gesamten Parteienförderungsgelder für das Jahr vor der Wahl begrenzt. Das sind in Salzburg rund 1,5 Mio. Euro.
Vorreiterrolle Salzburgs
LAbg. Uwe Höfferer (SPÖ) betonte heute die Vorreiterrolle Salzburgs bei der gesetzlichen Regelung der Parteienfinanzierung. ÖVP-Klubobfrau Gerlinde Rogatsch ergänzte, dass das Gesetz administrierbar sei. FPÖ-Klubobmann Karl Schnell zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, Druck in Richtung Bund auszuüben. Ebenfalls positiv äußerte sich LAbg. Cyriak Schwaighofer von den Grünen, das Gesetz gewährleiste ein hohes Maß an Transparenz. Ein Wermutstropfen sei die theoretische Möglichkeit der Kumulierung von Spenden an Parteiorganisationen in einzelnen Gemeinden. (APA)
(Quelle: salzburg24)