In den Satzungen der Salzburg AG sind speziell für eine allfällige Privatisierung der Wasserversorgung extra hohe Hürden vorgesehen. „Mit unseren Anteil von knapp einem Drittel der Salzburg AG-Anteilen besitzen wir de facto ein Vetorecht für derartige Pläne“, erläutert Schaden.
Konkret ist in den Satzungen der Salzburg AG in Paragraf 2 auch die „Gewinnung, Beschaffung und Verteilung von Wasser sowie die Durchführung von Leitungsverlegungen einschließlich Hausanschlüsse für Wasser“ als Unternehmensgegenstand festgeschrieben. Der Punkt zehn dieses Paragrafen hält sodann für die von den seinerzeitigen Stadtwerken übernommenen Bereiche „Wasser“ und „Verkehr“ klipp und klar fest: „Die Gesellschaft ist nicht zur Veräußerung, Stilllegung, Ausgliederung oder Einschränkung....berechtigt.“ Ausnahmen können nur durch Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent des Grundkapitals erteilt werden. Schaden: „Als Stadt besitzen wir 31,31 Prozent der Salzburg AG-Anteile. Auf dieses faktische Vetorecht für Privatisierungspläne – die aber ohnehin überhaupt nicht zur Diskussion stehen – habe ich seinerzeit bei der Gründung der Salzburg AG vehement gepocht“, schließt Heinz Schaden.
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(Quelle: salzburg24)