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Salzburger Wohnbaufonds: Antrag auf Volksbefragung zurückgewiesen

Auf Grund eines Formfehlers wurde der Antrag auf eine Volksbefragung zum Verkauf der Wohnbaufonds abgelehnt.
Veröffentlicht: 16. Mai 2014 12:58 Uhr
Der Antrag der Opposition im Salzburger Landtag, die Bürger in einer Volksbefragung über den geplanten Verkauf des Wohnbaudfonds abstimmen zu lassen, ist von der Landeswahlbehörde am Donnerstag wegen eines Formfehlers zurückgewiesen worden. Die Opposition wirft der Regierung jetzt Verzögerungstaktik vor, LH Haslauer wehrt sich. 
Susanne Brün

SPÖ und FPÖ sprechen von einer bewussten Verzögerungs- und Verhinderungstaktik. Die Regierung habe Beamte instrumentalisiert, um Zeit zu gewinnen. Mit den Unterschriften "ihrer" 15 Mandatare brachte die Opposition in Salzburg am 2. Mai den Antrag für die Durchführung einer Volksbefragung ein. In einer der APA vorliegenden Stellungnahme informierte die Landeswahlbehörde am Donnerstag SPÖ-Klubvorsitzenden Walter Steidl und FPÖ-Klubobmann Karl Schnell darüber, dass laut Meinung der Landeslegistik beim Antrag nicht die gesetzlich vorgegebenen Muster verwendet worden seien. Außerdem würden die Bestätigungen der Heimatgemeinden der Abgeordneten fehlen, dass diese dort in der Wählerevidenz eingetragen und damit aktiv wahlberechtigt sind.

Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht

Das lässt die Opposition toben: "Das ist absurd. Ich kann nur Landtagsabgeordneter sein, wenn ich in die Wählerevidenz einer Salzburger Gemeinde eingetragen bin. Damit erübrigt sich der verlangte Nachweis", betonte Karl Schnell per Aussendung. Und Walter Steidl zufolge habe die Landewahlbehörde der SPÖ und FPÖ am 2. Mai bestätigt habe, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt seien. Weil es keine Formulare für die Einreichung einer Volksbefragung gebe, sei der Antrag samt Unterschriften der Abgeordneten formlos einzubringen.

"Es geht darum, Zeit zu gewinnen"

"Die Regierung ist in der Frage des Verkaufs der Wohnbaudarlehen gespalten. Während die ÖVP verkaufen will, zögern die Grünen. Es geht klar darum Zeit zu gewinnen. Es liegt der Verdacht nahe, dass hier einzelne Beamte instrumentalisiert worden sind. Der Wunsch nach einer neuen politischen Kultur, der sich die Regierung in ihrem Arbeitsprogramm verschrieben hat, ist das Papier nicht Wert, auf dem er steht", ärgert sich der SPÖ-Chef im Gespräch mit der APA.

Haslauer weist Vorwürfe zurück

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hat die von der Opposition im Salzburger Landtag erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Von einer "Verzögerungs- und Verhinderungstaktik" der Regierung und einer damit verbundenen "Instrumentalisierung von Beamten" könne keine Rede sein. Die Landeswahlbehörde sei gesetzeskonform vorgegangen. "Das Volksbefragungsgesetz legt die Regelungen zum Verfahren bei einer Antragstellung klar und deutlich fest." Aufgrund rechtlicher Bedenken mit den Unterstützungserklärungen habe die Landeswahlbehörde eine Stellungnahme der Landeslegistik eingeholt. Das Ergebnis wurde SPÖ und FPÖ nun mitgeteilt. Die Antragsteller haben nun 14 Tage Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Zwei Wochen für Stellungsnahme

SPÖ und FPÖ haben nun zwei Wochen Zeit eine Stellungnahme zur Rechtsmeinung der Landeswahlbehörde abzugeben, bevor diese den endgültigen Bescheid ausstellt. Ein Nachreichen der Wohnsitzbestätigung der Abgeordneten ist laut Landeslegistik übrigens nicht zulässig. Steidl kann sich aber ohnehin vorstellen, gleich einen neuen Antrag für eine Volksbefragung einzubringen. Vonseiten der Landeswahlbehörde konnte am Freitag niemand für eine Stellungnahme von der APA erreicht werden. Die Volksbefragung ist ein Minderheitsrecht im Salzburger Landtag, ein Drittel der 36 Landtagsabgeordneten muss zustimmen.

Land Salzburg debattiert Wohnbaufonds

Das Land Salzburg debattiert derzeit den Verkauf der ausstehenden Wohnbaudarlehen in der Höhe von mehr als 1,7 Milliarden Euro an Banken. Mit dem Geld sollen Schulden getilgt werden. Die Landesregierung (ÖVP, Grüne und Team Stronach) hat eine Befragung zum jetzigen Zeitpunkt zuletzt abgelehnt, weil es noch keine seriösen Grundlagen für eine Entscheidung über den Verkauf gebe. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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