Wer den Jahreswechsel in Salzburg unbedingt lautstark feiern möchte, sollte die erlaubten Zeiten nicht überschreiten: in der Stadt Salzburg darf laut Verordnung des Bürgermeisters erst am Silvestertag, 31.12., um 12 Uhr Mittag mit dem Feuerwerken begonnen werden, die letzten Knaller dürfen am Neujahrstag, 1.1., um 1 Uhr Früh gezündet werden. Wobei im Stadtgebiet nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (das sind Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen) verwendet werden dürfen. Zum Erwerb, Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Keine Raketen in der Innenstadt
Am Domplatz, Mozartplatz und Alten Markt dürfen auch in dieser Zeit keine Feuerwerkskörper gezündet werden, ebenso wenig in der unmittelbaren Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten (insbesondere Tankstellen) sowie innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen und in geschlossenen Räumen.
Tipps für ein sicheres Silvester
Damit die „feurige" Silvesternacht dennoch sicher über die Bühne geht, hat der Salzburger Landesfeuerwehrverband ein paar wertvolle Tipps zusammengestellt:
- Gebrauchsanweisung auf den Feuerwerkskörpern beachten
- Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen und keinesfalls in der Hand halten
- Raketen nur senkrecht abschießen und dabei auf die Flugrichtung (Wind!) achten
- Zum Starten der Raketen eine stabile Abschussvorrichtung verwenden (z.B. Schirmständer)
- Feuerwerkskörper niemals in die Erde stecken
- Blindgänger nicht noch einmal anzünden
- Silvesterraketen nicht blindlings aus dem Fenster oder Balkon werfen
- Feuerwerkskörper sicher vor Kindern verwahren
- Keine Lagerungen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Zündquellen
- Zudem erinnert die Feuerwehr, dass die sog. „Glücksballone" oder „Wunschlaternen" seit 9.12.2009 verboten sind
Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, diesen sofort über die Notrufnummer 122 melden!
Links zu diesem Artikel:
- Jeder 4. Österreicher plant Feuerwerk
(Quelle: salzburg24)