Durch diese Umstrukturierung sollen möglichst viele der rund täglich 60.000 Berufspendler in die Stadt zum Umstieg auf den Öffentlichen Verkehr bewegt werden. Der Plan von Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und Planungsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste) stieß aber von Beginn an auf heftigen Widerstand (wir haben berichtet). Nichtsdestotrotz, das Maßnahmenpaket Parken sei "in der Landeshauptstadt derzeit ohne Alternative", lässt Schaden am Donnerstag wissen. Da die Kompetenz der Stadt aber naturgemäß an den Stadtgrenzen ende, wolle er auch "die Akteure im Zentralraum (Land, Gemeinden) zu forciertem Handeln ermuntern".
Schaden für "flächendeckendes Parksystem"
In dem Bericht werden nun offene rechtliche, technische, organisatorische und verkehrsplanerische Fragen aufgelistet, die für die geplante Neuordnung des Parkens geklärt werden müssen. "Wir haben jetzt eine klare to-do-Liste, die es nun rasch abzuarbeiten gilt", so Schaden. Sein Ziel sei es, den Parkdruck durch die Pendler zu reduzieren. Dazu brauche es ein "flächendeckendes Parksystem", vorzugsweise via Handyparken. "Und wir wollen eine faire Parkzonen-Regelung für Anrainer. Und das werden wir mit kundenfreundlichen, einfach und sicher funktionierenden online-Anwendungen auf der Höhe der Zeit umsetzen", setzt der Stadt-Bürgermeister fort.
Konkrete Maßnahmen für die Stadt Salzburg
- Einführung einer stadtweiten Zonen-Regelung für Pendler; diese können dafür (online) Pendler-Tickets erwerben. Als Preis für ein Jahresticket sind zunächst 700 Euro angedacht, die politische Diskussion zu dem Tarif ist aber noch zu führen.
- Einführung und Ausweitung von Zonen-Regelungen für Bewohner, die Tickets dafür werden ebenfalls online ausgegeben.
- Handyparken ausweiten.
- Aus rechtlichen Gründen müssen auch Parktickets angeboten werden. Ob diese wie bisher über Parkscheinautomaten oder über sonstige Verkaufs-Schienen (Trafiken, etc.) angeboten werden, ist noch offen. Die bestehenden rund 200 Parkscheinautomaten sind ja bekanntlich am Ende ihrer Lebensdauer. Die Optionen für ihren Ersatz (Neukauf oder „refurbishen“, Installation von Zusatzfunktion E-Ladestation) sind noch zu prüfen.
(Quelle: salzburg24)