Veröffentlicht: 28. Februar 2012 17:02 Uhr
Nachdem mehrere Unis, darunter auch die Salzburger, angekündigt haben, im Wintersemester 2012/13 autonom Studienbeiträge einzuheben, rüstet sich die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) nun finanziell für Massenklagen.
ÖH: Keine Rechtsgrundlage für autonome Studiengebühren
Aus Sicht der ÖH würde es "jeglicher Rechtsgrundlage entbehren", wenn die Unis autonom Studiengebühren einheben. "Es ist die klare Aufgabe der ÖH, die Studierenden in dieser Frage zu unterstützen", betont Martin Schott vom Vorsitzteam (Fachschaftslisten, FLÖ). "Wir erwarten uns Verantwortung vonseiten des Ministeriums und klare gesetzliche Rahmenbedingungen für die Studierenden in Österreich." Die ÖH hat wiederholt auf Rechtsgutachten von Verfassungsjurist Theo Öhlinger und dem Verfassungsdienst im SP-regiertenUnis sollen Studiengebühren ins Satzungen festschreiben
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) hat allerdings die Unis wiederholt dazu aufgefordert, Studiengebühren in ihren Satzungen festzuschreiben. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer von der Uni Wien, wonach die Universitäten nach der teilweisen Aufhebung der Studiengebührenregelungen selbst bestimmen können, wer Studiengebühren zu zahlen hat und in welcher Höhe.Studiengebühren für Studenten aus Nicht-EU-Länern
Die Universitäten, die eine solche autonome Einhebung von Studiengebühren planen - darunter die Unis Wien, Salzburg, Innsbruck und die Technische(Quelle: salzburg24)