Erhöhter Personalaufwand

Über 2.000 zusätzliche Pflegebetten in Salzburg bis 2035 benötigt

In Salzburg liegt seit Ende letzten Jahres ein Entwurf zum neuen Pflegegesetz vor. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 20. Jänner 2025 16:18 Uhr
In Salzburg dürfte sich die Situation bei der Betreuung von Pflegebedürftigen in den nächsten zehn Jahren weiter zuspitzen. Schon jetzt stehen über 520 Betten aufgrund von Personalmangel leer, bis 2035 werden wegen des demografischen Wandels rund 2.000 zusätzliche Betten benötigt. Die Salzburger SPÖ sieht den aktuellen Entwurf von Landesrat Christian Pewny zum neuen Pflegegesetz nicht für die Zukunft geeignet und äußerte umfassend Kritik daran.

Nach dem Aufkommen des Pflegeskandals im Senecura-Heim in der Stadt Salzburg im Herbst 2022 wurde an einer Novelle des Pflegegesetzes gearbeitet. Etwa zwei Jahre später wurde dieses Ende letztens Jahres zur Begutachtung vorgelegt – ein Jahr später als angekündigt. Ressortzuständig ist mittlerweile Christian Pewny (FPÖ), der damit für höhere Standards in der Betreuung, transparentere Aufsicht und klare Strukturen sorgen will.

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Dem aktuellen Gesetzesentwurf erteilt die Salzburger SPÖ eine Absage. Landtagsabgeordnete Barbara Thöny und die Salzburger Sozialstadträtin Andrea Brandner vermissen Visionen, wie sie bei einem Pressegespräch am Montag miteilten. Es sei mit guten Ansätzen gestartet worden, etwa unter Einbeziehung von rund 50 Expert:innen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, der partizipative Prozess sei mit dem Wechsel in der Landesregierung aber nicht mehr in der gleichen Form fortgesetzt worden. „Wir haben erwartet, dass ein Pflegegesetz kommt, das innovativ und modern ist. Jetzt ist das da – im Pinzgau würde man sagen, da ‚ziagt‘s am die Schuah aus‘“, so Sozialsprecherin Thöny bei der Pressekonferenz.

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Sozialstadträtin Andrea Brandner (links) und Landtagsabgeordnete Barbara Thöny bei einem Pressegespräch am Montag im Chiemseehof. 

4.300 Menschen in Salzburg in Seniorenwohnhäusern

Im Bundesland Salzburg werden aktuell rund 4.300 Menschen in Seniorenhäusern betreut. Der Personalmangel schlägt sich hier sehr deutlich nieder, 522 Betten (Stand November 2024) können deshalb nicht belegt werden, wie Thöny weiter ausführt: „Die sind also zu Hause und werden im besten Fall von Angehörigen betreut, denn sonst sind sie auf sich alleine gestellt.“ Und der Mangel dürfte sich noch weiter zuspitzen, bis 2035 werden aufgrund der alternden Gesellschaft 50 Prozent oder über 2.000 weitere Betten benötigt.

Digitalisierung und ELGA-Anbindung gefordert

Die SPÖ vermisst im neuen Pflegegesetz eine ganze Reihe an Punkten – darunter etwa einen Fokus auf Digitalisierung, die beim Bürokratieabbau helfen könne. Auch die im Regierungsübereinkommen von Schwarz-Blau festgelegte Anbindung der Seniorenwohnhäuser an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) findet sich nicht im Gesetzestext. Auch, dass die Belegung von Seniorenwohnhäusern in angrenzenden Gemeinden nicht möglich ist, kritisiert Brandner. „Es ist für uns nicht möglich, dass eine Salzburgerin, die an der Grenze zu Bergheim wohnt, in das dortige Seniorenwohnhaus geht, weil wir die Abgangsdeckung nicht zahlen können. Da gehören über Gemeindegrenzen hinweg Lösungen gefunden, die gibt es aber hier nicht.“

SPÖ kritisiert "schwammige" Begrifflichkeiten

Die Änderungen im Gesetzestext seien nach Ansicht der SPÖ häufig redaktioneller Natur. So wurde aus „Mindeststandards“ nur noch „Standards“, eine inhaltliche Anpassung zum bestehenden Gesetzestext aus 2011 gebe es nicht. Zudem stört sich Brandner an schwammigen Begriffe wie „zeitnahe Versorgung“, „tägliche Anwesenheit“ oder „Rufbereitschaft“. „In Fällen, wo die Heimaufsicht etwas bemängelt, wird das zu Diskussionen führen, die man eventuell sogar vor Gericht ausfechten muss.“

Einem Pflegeschlüssel – also eine Angabe zum Verhältnis zwischen zu betreuenden Personen und verfügbarem Personal – wurde bereits vor dem Gesetzesentwurf eine Absage erteilt. Im Gesetzestext sei lediglich von „ausreichend qualifiziertem Personal“ die Rede, kritisieren die Sozialdemokratinnen. „Der Entwurf ist in vielen Sachen unkonkret und das, was wir tatsächlich gebraucht hätten – nämlich eine Qualitätsverbesserung für unsere Seniorinnen und Senioren in Salzburg, fehlt“, so Brandner.

FPÖ erwartet baldige Verbesserungen bei Personalsituation

Die Kritik der SPÖ weist das Büro Pewny auf SALZBURG24-Anfrage am Montag zurück. Die geforderte Abgangsdeckung etwa könne nicht über das Pflegegesetz, sondern den Gemeindeverband geregelt werden. Was den Personalmangel angeht, sei man in starkem Austausch mit der für Gesundheit zuständigen Landesrätin Daniela Gutschi. Man gehe davon aus, dass hier in den nächsten zwei Jahren deutliche Verbesserungen spürbar werden. Ein Personalschlüssel mache aus derzeitiger Sicht noch keinen Sinn, zuerst müsse man das Personalthema in den Griff bekommen, erst dann könne evaluiert werden.

Die Begutachtungspflicht für das neue Pflegegesetz endete am 8. Jänner. Derzeit würden die etwa 25 eingegangenen Stellungnahmen qualitativ geprüft und – sollte ein Mehrwert bestehen – die Vorschläge in das Gesetz einfließen. Anschließend wird es dem Landtag zum Beschluss vorgelegt, einen zeitlichen Rahmen dazu gebe es noch nicht. SPÖ-Landtagsabgeordnete Thöny hat am Montag bereits angekündigt, dagegen zu stimmen und einen Entschließungsantrag einzubringen.

(Quelle: salzburg24)

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