In der mehr als 250 Seiten starken Antragsschrift versuchen die Autoren vor allem, Parallelen zwischen der Ideologie der NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und den Nationalsozialisten des "Dritten Reiches" aufzuzeigen. Hier gebe es eine "Wesensverwandtschaft", die für sich schon ein Verbot rechtfertige, argumentieren sie.
Beim Verfassungsgericht zeigte man sich gelassen: Der Verbotsantrag werde wie jedes andere Verfahren auch behandelt, hieß es am Dienstag.
Die Mehrheit der Länder ist sich sicher, stichhaltiges Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gesammelt zu haben. "Diese Antragsschrift hat der Partei praktisch den Schleier der angeblichen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vom Gesicht gerissen", sagte etwa Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Stahlknecht hatte das neue Verfahren gegen die NPD im April 2011 initiiert.
Ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) damals auch in der Parteispitze Informanten hatte. Experten sehen den Antrag nach wie vor kritisch: Die Verbreitung verfassungswidriger Ideen allein reiche für ein Verbot nicht aus, sagte etwa Ex-Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier dem RBB-Inforadio. Es müsse auch eine aktive, aggressiv-kämpferische Haltung dazukommen. Auch Hessens Innenminister Boris Rhein zeigte sich skeptisch.
Papier und Rhein verweisen auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der für ein Parteiverbot noch höhere Hürden errichtet hat. Demnach müsse die Partei die Politik des betreffenden Landes beeinflussen, sagte Rhein. Das könne man von der NPD aber nicht behaupten, auch wenn sie eine "rassistische Partei" sei, die "abstoßende Positionen" vertrete.
Die NPD kann gegen ein Verbot in Straßburg klagen. Derzeit ist die Partei in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Landtag vertreten. Bei der Bundestagswahl im September kam die NPD auf einen Stimmenanteil von 1,3 Prozent.
(Quelle: salzburg24)