Die Abgeordneten stimmten am Donnerstagabend mehrheitlich für einen Entwurf der Regierungskoalition, der eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichsetzt. Das bedeutet, dass künftig auch homosexuelle Lebenspartner vom Ehegattensplitting profitieren können. Die zweite Kammer des deutschen Parlaments, der Bundesrat, muss der Neuregelung noch zustimmen. Dies gilt jedoch als sicher.
Rückwirkend ab 2001
Richter des deutschen Verfassungsgerichts hatten Anfang Juni die bisherige Regelung, die homosexuelle Paare im Vergleich zu Ehepaaren steuerlich benachteiligt, für ungültig erklärt. Die nun verabschiedete Regelung sieht vor, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rückwirkend ab dem Jahr 2001 mit der Ehe gleichgesetzt werden. Vor allem die konservative CDU hatte sich im Gegensatz zu der mit ihr regierenden FDP und den Oppositionsparteien lange gegen eine steuerliche Gleichstellung gewehrt. (APA)
(Quelle: salzburg24)