In der Anklage geht es um eine Einladung des Filmunternehmers David Groenewold aus dem Jahr 2008 nach München. Groenewold soll der Familie Wulff einen Teil der Kosten für die Hotelunterbringung und einen Babysitter sowie die Kosten eines Besuchs des Oktoberfests bezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben.
Wulff soll sich als niedersächsischer Ministerpräsident tatsächlich beim Siemens-Konzern für die finanzielle Unterstützung des Filmprojekts eingesetzt haben. Es geht um insgesamt rund 750 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff zunächst im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht stufte die Vorwürfe nun auf Vorteilsnahme und im Falle des Filmunternehmers auf Vorteilsgewährung herunter. Während Vorteilsnahme mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, sieht das deutsche Strafgesetzbuch für Bestechung bis zu fünf Jahre Haft vor.
Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Wulff-Affäre. Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Am nächsten Tag trat dieser vom Amt des Staatsoberhauptes zurück. Zuvor wurde er wochenlang wegen eines umstrittenen Hauskredites sowie kostenlosen Urlauben in Feriendomizilen von Freunden und Industriellen kritisiert.
(Quelle: salzburg24)