Die Kreuzfahrtgesellschaft haftet damit für Vergehen seiner Mitarbeiter an Bord während des Untergangs, berichteten italienische Medien. Es handelt es sich um die höchste Strafe, die das italienische Strafbuch vorsieht.
Costa Crociere wird weiterhin als Zivilkläger am Verfahren rund um die gerichtliche Aufarbeitung des Schiffsunglücks teilnehmen, hieß es in Justizkreisen. Dabei will die Gesellschaft eine Entschädigung für den Verlust des Schiffes beantragen, berichtete der Rechtsanwalt des Unternehmens, Marco De Luca. Der Antrag soll bei der Vorverhandlung am 15. April eingereicht werden.
32 Menschen starben beim Costa Concordia-Unglück. An Bord befanden sich damals auch 77 Österreicher. Gegen mehrere Offiziere und Vertreter der Reederei soll demnächst ein Prozess beginnen. Das 290-Meter-Schiff soll bis voraussichtlich September 2013 so weit gehoben werden, dass es abgeschleppt werden kann.
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(Quelle: salzburg24)

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