Grünen-Vizechef Kogler plädierte am Donnerstag für eine Nachverhandlung des Parteiengesetzes. Er will nun in der Sache Kontakt mit den anderen Klubs aufnehmen. Gewährleistet sein müsse, dass die für Verfehlungen Zuständigen auch Konsequenzen zu befürchten hätten.
Anlass für die Entscheidung des zur Kontrolle des Parteiengesetz eingesetzten Transparenz-Senats war die Prüfung der Wahlkampffinanzierung von SPÖ und FPÖ: Die SPÖ ließ die Plakatkampagne der Partei über den Klub laufen, erst nach einem öffentlichen Aufschrei übernahm die Partei die Kosten; die FPÖ finanzierte unter anderem Wahlkampfinserate und Postwurfsendungen über den Freiheitlichen Parlamentsklub. Dies, obwohl das Parteiengesetz Sachspenden der Klubs an die Partei untersagt und die verantwortlichen Funktionäre mit bis zu 20.000 Euro Geldstrafe bedroht.
Der im Kanzleramt angesiedelte Senat hat das Verfahren zwar - wie Anfang Dezember berichtet - eingestellt. Bemerkenswert ist aber die Begründung für die Einstellung, die der Senat in seinen im Internet veröffentlichten "Leitsätzen" liefert: Die Einstellung erfolgte nämlich nicht, weil die Vorgehensweise der Parteien korrekt gewesen wäre. Im Gegenteil: Der Senat wertet Wahlwerbung von Parlamentsklubs in Vorwahlzeiten sehr wohl als "Werbung für die Partei" und somit als (unzulässige) Sachspende. Der Strafe entgangen sind die verantwortlichen Parteimanager vielmehr wegen der lückenhaften Strafbestimmung.
Der Senats-Vorsitzende Ludwig Adamovich bestätigte dies auf APA-Anfrage. Demnach ist im Gesetz zwar geregelt, was mit unzulässigen Geldspenden zu geschehen hat: Die Partei muss die Spende an den Rechnungshof weiterleiten, andernfalls droht der Partei ein Bußgeld und den verantwortlichen Funktionären ein Strafverfahren. Nicht geregelt ist jedoch, wie mit unzulässigen Sachspenden (z.B. vom Klub bezahlten Inseraten) vorzugehen ist - diese können nämlich nicht einfach an den Rechnungshof "weitergeleitet" werden. Im deutschen Gesetz wurde daher eine Bewertungsregel für Sachspenden eingebaut, im österreichischen Gesetz fehlt eine solche Bestimmung.
Daraus schließt der Transparenz-Senat, dass die Strafbestimmungen gegen einzelne Funktionäre nur auf Geldspenden angewandt werden können, nicht aber auf Sachspenden wie Inserate und Plakate: "Im Fall von Sachspenden müssen also die Verwaltungsstraftatbestände (...) des Parteiengesetzes unangewendet bleiben." Für Adamovich zeigt diese "Lücke" in den Strafbestimmungen, "dass das Parteiengesetz gewisse Schwächen aufweist". Der Senat hat in dieser Causa bereits eine "Klarstellung durch den Gesetzgeber" gefordert.
(Quelle: salzburg24)