"Im Gesetz steht, dass Entscheidungen über Geldbußen zu veröffentlichen sind. Über Geldstrafen steht nichts, also gehen wird davon aus, dass die allgemeinen Regeln des Verwaltungsstrafgesetzes gelten", sagte der Senats-Vorsitzende, der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes Ludwig Adamovich zur APA. Dieses sieht nur eine Parteienöffentlichkeit vor.
"Das ist zweifellos nicht befriedigend", sagte Adamovich. Um das auszugleichen, habe der Senat gestern auf der Webseite des Bundeskanzleramts die Leitsätze seiner Rechtsprechung veröffentlicht. "Geldbußen" (gegen Parteien) und "Geldstrafen" (gegen Einzelpersonen) werden im Parteiengesetz unterschiedlich behandelt. Erstere können nur auf Antrag des Rechnungshofes verhängt werden. Dieser befasst sich aber erst mit dem Thema, wenn im Herbst kommenden Jahres die Parteibilanzen für 2013 vorliegen. Somit wird der Transparenz-Senat frühestens in einem Jahr Entscheidungen veröffentlichen.
Welche Anzeigen bereits bearbeitet wurden, konnte Adamovich also nicht sagen. Bisher seien keine Verstöße festgestellt worden, sagte er im Ö1-"Mittagsjournal". Unter den noch offenen Fällen befinde sich auch ein Fall, der das Team Stronach betreffe, bei dem die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens notwendig sei: "Darüber, wie weit nach bestehenden wirtschaftlichen Gepflogenheiten ein zinsenfreies Darlehen als eine Spende zu werten ist", sagte Adamovich.
Rund um die Nationalratswahl haben sich die Parteien gegenseitig mit Vorwürfen eingedeckt, der Senat muss nun in 17 Fällen klären, ob tatsächlich gegen die Vorschriften zur Wahlkampffinanzierung verstoßen wurde. Die Anzeigen richten sich gegen alle Parteien, prominentester Fall ist die von den Grünen aufgezeigte Finanzierung der SPÖ-Plakatkampagne durch den roten Parlamentsklub.
(Quelle: salzburg24)