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NR-Wahl - Brandstetter: Bei Dirty Campaigning rechtlich nachschärfen

Brandstetter will bei Dirty Campaigning rechtlich nachschärfen.
Veröffentlicht: 09. Oktober 2017 13:35 Uhr
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Montag den Vorschlag von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz für eine Gesetz gegen Dirty Campaigning präzisiert. Im Ö1-"Mittagsjournal" trat Brandstetter dafür ein, den bestehenden Tatbestand nachzuschärfen. Gleichzeitig plädierte der Justizminister aber auch dafür, mit dem Strafrecht sensibel umzugehen.

Brandstetter verwies darauf, dass Paragraf 264 des Strafgesetzbuches bereits jetzt die Verbreitung falscher Nachrichten verbietet, wenn dadurch das Wahlverhalten verändert und eine Gegenäußerung nicht mehr wirksam verbreitet werden kann. Darauf stehen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen.

"Neue Herausforderungen brauchen neue Modell"

Der Justizminister meinte nun, dass dieser Tatbestand nicht mehr richtig funktioniere, weil er zu einer Zeit geschaffen wurde, als es noch kein Internet gab. Er glaubt deshalb, dass es notwendig ist, diesen technischen Möglichkeiten und neuen Herausforderungen mit neuen Methoden zu begegnen. Einen konkreten Vorschlag hat Brandstetter allerdings noch nicht. Er tritt dafür ein, die Angelegenheit gut zu überlegen und nach der Wahl in Ruhe anzugehen.

Brandstetter: Selbstkontrolle der Parteien intensivieren

Gleichzeitig meinte der Justizminister aber auch, man solle mit dem Strafrecht erst dann eingreifen, wenn es unbedingt notwendig ist. Man solle auch überlegen, ob man nicht die Selbstkontrolle der Parteien intensivieren könne.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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