Renzi appellierte an die Präsidenten der Regionen und an den Gemeindeverband ANCI, ihm bis nächste Woche einen Vorschlag zur Reform des fünften Abschnitts der Verfassung vorzulegen. Damit will der Premier auch das Verhältnis zwischen Staat und Regionen neu regeln. Die "konkurrierende Zuständigkeit", wo sich Staat und Regionen die Kompetenzen teilen, soll nicht mehr gelten.
Aus dem heutigen Senat soll eine Länderkammer nach Vorbild des deutschen und österreichischen Bundesrats werden. Dies soll das Arbeitstempo des Parlaments beschleunigen, denn das System aus den gleichberechtigten Abgeordnetenkammer und Senat war bisher eine große Bremse für die legislative Tätigkeit. Die Länderkammer soll rund 120 Mitglieder zählen, darunter die Präsidenten der Regionen und einige vom Volk gewählte Mandatare.
"Es wird zu einer Neubestimmung der Zuständigkeiten der Zentralregierung und der Regionen kommen. Somit wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen Rom und den Regionen ermöglicht. Das ist eine Chance, endlich unklare Abgrenzungen der Kompetenzen aus dem Weg zu räumen. Die Sonderautonomie Südtirols wird dadurch keinesfalls infrage gestellt", versicherte der Staatssekretär für Regionalfragen, Gianclaudio Bressa. "Die Sonderstellung Südtirols im Bereich der Finanzen ist kein Privileg, das abzuschaffen ist, sondern im Gegenteil, ein verfassungsrechtlich verankerter Grundsatz, der absolut zu gewährleisten ist", so Bressa.
(Quelle: salzburg24)