Das Gericht kam zu dem Schluss, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übriggeblieben ist", wie es die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich formulierte. Die Verteidigung hatte höchstens für eine "moderate Geldstrafe" wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ausgesprochen. Es war die dritte Auflage des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft hatte 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert.
Jerome Boateng bestreitet Vorwürfe
Jerome Boateng hat stets bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in dem gemeinsamen Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem "Alptraum", sein Anwalt in seinem Plädoyer von einem "erfundenen Narrativ des Frauenschlägers", einer "für beide Seiten erwartbaren Rangelei" und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt.
Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen: "Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf." Boateng zeige "kein Unrechtsbewusstsein".
(Quelle: apa)