Die ab 1. Mai geltende Registrierkassenpflicht bereitet nicht nur Betrieben aus Handel, Gastronomie und Gewerbe, sondern auch dem Salzburger Fußball-Verband (SFV) gehörig Kopfzerbrechen. "Die zusätzlichen Kosten und der administrative Aufwand könnte viele Amateur-Vereine überfordern", sagte SFV-Präsident Hübel gegenüber SALZBURG24.
Vereinssterben und Davonlaufen von Ehrenamtlichen
"Die Clubs sind davon teils massiv betroffen. Es ist eine weitere zusätzliche Last für die Funktionäre", erklärte der Salzburger. Hübel befürchtet, dass so mancher Verein aufgrund dieser Regelung zusperren muss, weil er keine Mitarbeiter mehr aufstellen kann. "Die Gefahr, dass ehrenamtliche Funktionäre davonlaufen und keiner mehr bereit ist, ein Ehrenamt zu übernehmen, ist schlagend geworden." Laut Hübel drohen durch die Registrierkassenpflicht negative Auswirkungen, die weit über den Fußball hinausgehen. "Dem Gesetzgeber muss bewusst sein, dass er damit einen Teil unserer Gesellschaftskultur gefährdet, auch die gesamte Breitensport-Entwicklung." Der Österreichische Fußball- Bund (ÖFB) habe auch schon die Bundessport-Organisation (BSO) eingeschaltet.
Funktionäre haften bei missbräuchlicher Verwendung
Das neue Gesetz hat zur Folge, dass Vereine bis in die unterste Liga pro Kantine eine Registrierkasse zu einem Preis von jeweils mehreren hundert Euro anschaffen müssen. Außerdem sind Schulungen im Umgang mit dem Gerät für das oft wechselnde Personal notwendig. Und bei missbräuchlicher Verwendung - die nach der Meinung von Hübel gerade im Amateurclub-Bereich auch unwissentlich passieren kann - haften im Endeffekt die Funktionäre. Betroffen sind praktisch alle Vereine, denn als maßgebliche Höhe des Barumsatzes wurde ein relativ geringer Betrag von 7.500 Euro pro Jahr festgelegt. "Diese Grenze ist weit zu niedrig angesetzt", kritisierte der Rechtsanwalt und Sportfunktionär. "Ehrenamtliche Funktionäre fühlen sich immer mehr unter Druck gesetzt und mit einem Bein im Kriminal. Die Bürokratie wird in den Vereinssport hineingepresst."
SFV-Präsident Hübel: "Ehrenamtlichkeit nicht ersetzbar"
Sollten, wie befürchtet, zahlreiche freiwillige Mitarbeiter ihre Tätigkeit einstellen, hätte dies äußerst negative Konsequenzen, warnte Hübel. "Die öffentliche Hand wird niemals so viel Geld in die Hand nehmen können, dass die ehrenamtliche Arbeit ersetzt werden kann." Der SFV-Präsident kritisiert und appelliert an die Regierung: "Diese Regelung ist der Wahnsinn und ein Angriff auf die Ehrenamtlichkeit. Die Regierung muss endlich aufwachen, reagieren und die Regelungen aufheben", forderte Hübel, der Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) in die Verantwortung nimmt.
Finanzreferenten wollen Registrierkassenpflicht neu regeln
Die Finanzreferenten der Länder haben kürzlich bei einem Treffen in Salzburg ihre Positionen für die laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich mit dem Bund noch einmal geschärft. Im Mittelpunkt der Gespräche stand unter anderem die Registrierkassenpflicht für Vereine und Einsatzorganisationen."Wir verlangen mehr Geld für Länder und Gemeinden. Aber wir legen keine utopischen Forderungen vor", sagte der steirische Finanzreferent Michael Schickhofer (SPÖ). Allerdings dürften von der Bundesregierung beschlossene "überbordende bürokratische Regelungen" nicht auf die Länder abgewälzt werden. So fordert der Finanzreferent etwa eine Neuregelung der Registrierkassenpflicht für gemeinnützige Vereine und Einsatzorganisationen.
Auswirkungen der Registrierkassenpflicht
Am 15. März hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Registrierkassenpflicht als verfassungskonform bestätigt. Das Finanzministerium verspricht sich daraus jährliche Mehreinnahmen von 900 Mio. Euro, sie kann frühestens am 1. Mai in Kraft treten. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden und damit den Antrag mehrerer Unternehmer zurückgewiesen, die die Aufhebung der entsprechenden Regelung in der Bundesabgabenordnung (BAO) wegen Verfassungswidrigkeit beantragt hatten. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist die Registrierkassenpflicht "geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit der Steuerhinterziehung und der Umsatzverkürzung entgegenzuwirken", sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, gegenüber der APA. "Das ist nach Meinung des Verfassungsgerichtshofes ein öffentliches Interesse, das es rechtfertigt, diese Regelungen zu erlassen - und zwar auch mit Blick auf Kleinunternehmen ist diese Registrierkassenpflicht zulässig. Sie ist auch bei Kleinunternehmen nicht unverhältnismäßig.
(SALZBURG24/Andonov/APA)
(Quelle: salzburg24)