Geheime Treffen

Strafverfahren gegen FIFA-Chef Infantino

FIFA President Gianni Infantino gestures as he speaks during a public debate with members of the Association of International Sports Press (AIPS) as part of its annual congress on February 3, 2020 in Budapest, Hungary. (Photo by Attila KISBENEDEK / AFP)
Veröffentlicht: 30. Juli 2020 15:48 Uhr
Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino eröffnet. Dabei geht es um geheime Treffen zwischen ihm und dem Leiter der Bundesanwaltschaft, Michael Lauber, wie die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Bern mitteilte. Angeklagt wird auch ein ebenfalls bei den Treffen anwesender Oberstaatsanwalt.

Die geheimen Treffen fanden 2016 und 2017 statt, während die Bundesanwaltschaft gegen die FIFA wegen Korruption ermittelte. Bei den Ermittlungen geht es unter anderem um die Vergaben der Fußball-WM 2018 an Russland und 2022 an Katar.

FIFA wies im Juni sämtliche Vorwürfe zurück

Damit gerät Infantino gut ein Jahr nach seiner Wiederwahl als FIFA-Präsident weiter in Erklärungsnot. Anfang Juni hatte der Weltverband sämtliche Vorwürfe gegen den 50-Jährigen zurückgewiesen. Infantino "hat sicherlich nichts falsch gemacht, indem er Herrn Lauber getroffen hat. Es ist kein Vergehen, den Bundesanwalt zu treffen und solche Treffen sind nicht ungewöhnlich. Gianni Infantinos Motivation war den Schweizer Behörden jegliche Unterstützung anzubieten", hieß es damals.

Auch gegen Lauber soll nun ein Strafverfahren eröffnet werden. Er ist aber noch bis Ende Jänner 2021 im Amt und deshalb vor Strafverfolgung geschützt. Deshalb beantragte der eigens eingesetzte außerordentliche Staatsanwalt beim Parlament die Aufhebung seiner Immunität.

Amtsmissbrauchs-Vorwürfe gegen Infantino

"Er (der außerordentliche Staatsanwalt) kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem FIFA-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen", heißt es in der Mitteilung der Aufsichtsbehörde. Dabei gehe es um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen.

Lauber hatte seinen Rücktritt eingereicht, nachdem die Aufsichtsbehörde ihn wegen der Treffen bereits gerügt und ihm eine Verletzung seiner Amtspflichten und unwahre Aussagen vorgeworfen hatte. Er wies die Anschuldigungen zurück.

(Quelle: apa)

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