ÖSV-Rechtsstreit

Lukas Müller siegt – der Bescheid fehlt noch

Veröffentlicht: 03. Mai 2019 09:09 Uhr
Durchatmen bei Ex-Skispringer Lukas Müller! Sein Unfall am Kulm wurde als "Arbeitsunfall" eingestuft. Kurios: Der Bescheid und die Begründung des Urteils fehlen allerdings noch, wie er im Gespräch mit SALZBURG24 verrät.

Jener Unfall, der am 13. Jänner 2016 das Leben des damals 23-jährigen Skispringers Lukas Müller drastisch verändert hat, ist nach einer Klage des Kärntners vom Verwaltungsgerichtshof als Arbeitsunfall eingestuft worden. Müller, der sich damals als Vorspringer für die Skiflug-WM 2016 auf dem Kulm einen inkompletten Querschnitt zugezogen hat, hat damit möglicherweise für einen Präzedenzfall gesorgt.

Lukas Müller: Auch Anwalt weiß von nichts

Am Donnerstagabend schlug der Beschluss, dass der Sieg des Wahl-Salzburgers gegen den ÖSV durch sei, große Wellen. "Mich hat es auch gewundert als ich davon gelesen habe. Fakt ist allerdings, dass ich und mein Anwalt Andreas Ermacora bislang noch von nichts wissen. Auch eine Urteilsbegründung ist noch ausständig", erklärte Müller Freitagfrüh auf S24-Anfrage. Der 27-Jährige sitzt seit dem Unfall im Rollstuhl, musste u.a. sein Auto umbauen lassen und hat auch große Folgekosten.

Darum kämpfte der Kärntner auch aus versicherungstechnischen Gründen um die Anerkennung als Arbeitsunfall und aus seiner Sicht um soziale Gerechtigkeit. Der ÖSV bzw. die Austria Ski WM und GroßveranstaltungsgesmbH war der Meinung, dass der Unfall auf dem Kulm als Freizeit-Unfall einzustufen sei, hat diesbezüglich aber eine Niederlage erlitten.

Ex-Skispringer Lukas Müller APA/ERWIN SCHERIAU
Das Müller-Urteil im Rechtsstreit mit dem ÖSV könnte Auswirkungen auf alle Sportarten haben. 

ÖSV will Konsequenzen prüfen

"Lukas Müller war ein großes und hoffnungsvolles Nachwuchstalent, sein Unfall war eine Tragödie. Nicht nur für ihn, auch für uns und seine Kollegen im ÖSV", wurde Verbands-Präsident Peter Schröcksnadel in einer Aussendung zitiert. Der ÖSV wolle nun prüfen, welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs auf künftige Sportveranstaltungen haben wird.

"Das betrifft aber nicht nur den ÖSV, sondern könnte Auswirkungen auch für andere Sportverbände und -veranstalter in Österreich haben", erklärte Schröcksnadel. "Die Frage ist, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Personen und Freiwillige, die - außerhalb des Kaders - an Sportveranstaltungen teilnehmen und wie müssen sie allenfalls arbeitsrechtlich abgesichert werden. Welche Konsequenzen entstehen daraus auch für kleine Veranstaltungen. Es wird dafür eine praktikable Regelung brauchen, um kleinere Veranstaltungen auch künftig durchführen zu können."

Müller um Klarstellung bemüht

Der ÖSV habe sich für Lukas Müller nach dem Unfall sehr dafür eingesetzt, dass ihm eine entsprechende Entschädigung von den Versicherungen zuerkannt wurde, die ihm helfen sollten, seine schwierige Situation zu erleichtern. Müller habe bisher 480.000 Euro aus ÖSV-Versicherungen sowie weitere 350.000 Schweizer Franken (306.024,31 Euro) aus einer Rahmenversicherung des Skiweltverbands FIS erhalten.

"Diesbezüglich werden mein Anwalt und ich noch einiges klarstellen. Es heißt immer, dass es um eine halbe Million Euro geht und die Sache damit durch sei", sagte Müller, der im Falle einer endgültigen Entscheidung von einem "Sieg für alle österreichischen Sportler" spricht. Die Entscheidung zugunsten Müllers könnte nicht nur für Sportler, sondern auch die Absicherung des Betreuerstabes auch in anderen Sportarten auf neue Beine stellen.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken